Der Rat der Stadt Oberhausen

Wichtigstes Entscheidungsorgan der Stadt Oberhausen ist der Rat. Er vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem Oberbürgermeister. Der Rat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig. Entlastet wird er jedoch durch verschiedene Ausschüsse, die ebenfalls die Befugnis haben, bestimmte Dinge zu entscheiden oder die dem Rat Empfehlungen und Anregungen geben können.

Alle Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig – im Gegensatz zu Politikern im Bundes- und Landtag.

Die Ratsmitglieder – wie auch die Mitglieder der Bezirksvertretungen – erhalten keine Diäten, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld, dessen Höhe durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt ist, sowie Verdienstausfall entsprechend ihrer Teilnahme an den Sitzungen. Die Ratsmitglieder haben ein freies Mandat. Das heißt, sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen.

Sitzverteilung
In Oberhausen hat der Rat 57 Mitglieder. Sie sind von den Bürgerinnen und Bürgern am 13. September 2020 für die Dauer von fünf Jahren gewählt worden.

Derzeit setzt sich der Rat der Stadt Oberhausen wie folgt zusammen:

Partei

Sitze im Rat 2020 bis 2025

Stimmergebnis bei der Ratswahl 2020

CDU

19

32,8 %

SPD

19

31,7 %

Die Grünen

8

14,4 %

AfD

4

7,6 %

Die Linke

3

5,1 %

FDP

2

3,0 %

BOB

2

2,9 %

OfB

0 (seit 01.01.2024)

1,8 %

Die Wahlbeteiligung lag bei der Kommunalwahl 2020 bei 41,9 Prozent (Wahl 2014: 43,7 Prozent).

Vorsitzender des Rates ist Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU). Er hat im Rat sowie im Haupt- und Finanzausschuss Stimmrecht und hat auch dessen Vorsitz inne. In der Stichwahl am 27. September 2020 ist er mit 62,08 Prozent der Stimmen wiederholt zum Oberbürgermeister von Oberhausen gewählt worden. Mehr Informationen zu Daniel Schranz finden Sie hier.

Arbeitsweise des Rates
Der Rat der Stadt Oberhausen tagt – mit Ausnahme der Ferienzeiten – etwa alle sechs Wochen im Großen Sitzungssaal des Rathauses. Die meisten Gemeinde-Angelegenheiten werden öffentlich behandelt. Im nichtöffentlichen Teil von Ratssitzungen geht es zumeist um vertragliche Vereinbarungen, um Grundstücks- oder Personalangelegenheiten.

Der Rat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Falls keine anderen Mehrheiten gesetzlich vorgeschrieben sind, fasst der Rat seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

Öffentliche Information und Teilnahme an Ratssitzungen
Die Tagesordnung für eine Ratssitzung wird vom Oberbürgermeister aufgestellt und im „Amtsblatt der Stadt Oberhausen“ öffentlich bekanntgemacht sowie im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es einen entsprechenden Hinweis in den örtlichen Tageszeitungen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die öffentlichen Sitzungen des Rates im Großen Sitzungssaal von der Zuhörer-Tribüne aus verfolgen. Die dafür erforderlichen kostenlosen Eintrittskarten werden vom Fachbereich Ratsgremien und Bürgerbeteiligung ausgegeben. Die Zahl der Eintrittskarten ist auf 19 begrenzt. Auf der Tribüne ist ein Platz für Rollstuhlfahrer reserviert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Sitzung auf Bildschirmen vor dem Ratssaal zu verfolgen. Karten für Ratssitzungen können unter der Telefonnummer 825-2782 (oder ratderstadt@oberhausen.de) vorbestellt und eine Stunde vor der Ratssitzung beim Fachbereich Ratsgremien und Bürgerbeteiligung, Raum 209 im Rathaus, abgeholt werden. 

Alle Mitglieder des Rates der Stadt Oberhausen im Bild        
Der Rat der Stadt Oberhausen im Ratsinformationssystem
Sitzungskalender im Ratsinformationssystem  

   

Kontakt

Stadt Oberhausen
Stadtkanzlei
Fachbereich Ratsgremien und Bürgerbeteiligung
Jutta Bach
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2440
E-Mail: jutta.bach@oberhausen.de