Migration & Integration

Integrationsrat

Wahl des Integrationsrates

Nach § 27 der Gemeindeordnung NRW ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Integrationsrat zu bilden. Der Städtetag, der Städte- und Gemeindebund und die LAGA NRW haben den 07.02.2010 als landesweiten einheitlichen Wahltermin für die Wahlen zu den Integrationsräten empfohlen.

Dieser Empfehlung hat sich der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen im Einvernehmen mit den politischen Gremien angeschlossen.

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Kommunales Integrationszentrum

Der Rat der Stadt hat die Weiterentwicklung der Regionalen Arbeitsstelle Zuwanderung (RAA) in ein Kommunales Integrationszentrum (KI) beschlossen. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen vom 08.02.2012.

Das neue KI wird weiterhin die bewährten Aufgaben im Handlungsfeld Integration durch Bildung wahrnehmen. Hinzu kommen neue Angebote im Handlungsfeld Integration als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Die Dienststelle befindet sich weiterhin im Renate-Weckwerth-Haus an der Mülheimer Str. 200.

 

Kontakt

Kommunales Integrationszentrum (KI)
Renate-Weckwerth-Haus
Mülheimer Straße 200
46045 Oberhausen

Telefon: 0208 825-4451
Fax: 0208 825-4480
E-Mail: kommunales-integrationszentrum@oberhausen.de