Altlasten- und Bodenbelastungsverdacht
Begriffsregelungen nach § 2 Absatz 5 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG):
Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind
Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf
Altlastenverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
Altlasten: Altablagerungen oder Altstandorte, die durch schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden
Bestimmte stillgelegte Industrie- und Gewerbebetriebe oder auch ehemalige Müllkippen, Aufhaldungen und verfüllte Ton- oder Kiesgruben können unter Bodenbelastungsverdacht stehen, sofern Anhaltspunkte für eine mögliche Boden- oder Grundwasserverunreinigung vorliegen. Besonders dann, wenn solche Grundstücke später anders genutzt werden sollen - beispielsweise als Wohnbauflächen - wird geprüft, ob von diesen Flächen Gefährdungen für Mensch und Umwelt ausgehen können. Hierzu sind oft z. B. Boden- oder Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Ein Schwerpunkt der fachlichen Beurteilung liegt bei Neubauvorhaben, die im baurechtlichen Genehmigungsverfahren stehen oder aber erst im Rahmen von Bebauungsplänen umgesetzt werden sollen.
Bevor von belastetem Boden eine Gefahr ausgehen kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bodenbelastungen müssen vorhanden sein
- Schadstoffe müssen sich ausbreiten können oder für Menschen zugänglich sein
- die tatsächliche Nutzung auf der betroffenen Fläche muss "empfindlich" sein
(ein asphaltierter Parkplatz ist keine empfindliche Nutzung, ein Wohnhaus mit Garten dagegen ist meistens eine empfindliche Nutzung)
Abb.: Karte der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht (Vereinfachter Auszug aus der digitalen Karte der Stadt Oberhausen, Bereich Umweltschutz (Flächen außerhalb des Oberhausener Stadtgebietes sind nur nachrichtlich dargestellt).
Die Stadt Oberhausen lässt durch die Untere Bodenschutzbehörde beim Bereich Umwelt prüfen, ob beantragte Bauvorhaben auf Flächen mit Bodenbelastungsverdacht liegen. Bereits bei einer Bauvoranfrage erhält der/die Bürger/in eine Information, ob für sein Bauvorhaben von einer solchen Fläche Gefahren ausgehen können. Manchmal trifft dies auch für Verdachtsflächen zu, die sogar nur benachbart liegen.
Ansprechpartner/innen
Herr Dr. Groh Telefon: 0208 825-3633
Frau Mirani-Murad Telefon: 0208 825-3631
Frau Schumski Telefon: 0208 825-3611
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66 / Gebäude B, 6. Etage
46042 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.altlasten@oberhausen.de