Personenstandsangelegenheiten
Im 20. Jahrhundert wurden die vier Registerserien - Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle - unabhängig von ihrer Entstehungszeit, also unabhängig von ihrem Alter, als Schriftgut der Standesämter angesehen. Nach der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Neuregelung des Personenstandsrechts gibt es nunmehr rückwirkende Fortführungsfristen, nach deren Ablauf die Register durch die Standesämter dem zuständigen kommunalen Archiv übergeben werden.
In jedem Standesamtsbezirk werden folgende Unterlagen zu Archivgut:
- Geburtenbücher:
Nach 110 Jahren, vorhanden sind die Jahrgänge ab 1874 - Heiratsbücher:
Nach 80 Jahren, vorhanden sind die Jahrgänge ab 1874 - Sterbebücher:
Nach 30 Jahren, vorhanden sind die Jahrgänge ab 1874
Mit dem Ablauf der Fortführungsfristen sind die archivrechtlichen Vorschriften für die Benutzung maßgebend.
Beurkundungen bleiben ausschließlich Angelegenheit des Standesamts im zeitlichen Rahmen der Fortführungsfristen. Nach Ablauf der Fortführungsfristen und der Übergabe an das zuständige Archiv sind keine Beurkundungen mehr vorgesehen, es können aber Auskünfte und Nachweise erteilt werden, die sich nach den archivrechtlichen Vorschriften richten.
Das Stadtarchiv hat alle Oberhausener Registerserien übernommen, deren Fortführungsfrist abgelaufen ist. Eine Beauskunftung aus diesen Registern ist gebührenpflichtig und kann über stadtarchiv@oberhausen.de oder postalisch eingeholt werden.
Jüngere Personenregister werden beim Standesamt Oberhausen aufbewahrt.
Kontakt
Stadtarchiv Oberhausen
Eschenstraße 60
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 3095209-0
Fax: 0208 3095209-39
E-Mail: stadtarchiv@oberhausen.de
Linda Danilov
E-Mail: stadtarchiv@oberhausen.de
Tel.: 0208 3095209-11
Christoph Spilling
E-Mail: stadtarchiv@oberhausen.de
Tel.: 0208 3095209-37