Bereich Gesundheit
Hygiene und Umweltmedizin
Umwelthygiene
In Bezug auf umwelthygienische Fragestellungen ist der Bereich Gesundheit sogenannter Träger öffentlicher Belange. Pflichtaufgaben nach Weisung, die sich aus konkreten Gesetzen ergeben, sind im wesentlichen gutachterliche Tätigkeiten, wie
z. B.:
- Baugesetzbuch
- Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Mobilfunkanlagen
- Gesetz über die Umweltverträglichkeit
- Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung
- Chemikalienverbotsverordnung (Überwachung von Gefahrstoffen im Einzelhandel)
Bei der Trinkwasser- und Badewasserhygiene, die nicht zuletzt wegen der (hygiene-)technischen Aspekte im Sachgebiet Umwelthygiene angesiedelt sind, kommen neben der Begutachtung von Neuanlagen auch klassische Überwachungsaufgaben hinzu. Des Weiteren werden sogenannte pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben übernommen, die sich aus dem Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) ergeben, wie z. B. Mitwirkung an der Gestaltung gesundheitsförderlicher Umwelt-, Arbeits- und Lebensverhältnisse, Gesundheitsaufklärung und Gesundheitsbildung. Hierzu zählen die umwelthygienische/-medizinische Beratung sowie gesundheitliche Folgeabschätzungen.
Mitwirkung an Planungs- und Genehmigungsverfahren, wenn gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt werden, um die Feststellung zur gesundheitlichen Verträglichkeit des Vorhabens zu treffen.
Umweltmedizin
- Förderung des Schutzes der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden und gesundheitsschädigenden Einflüssen aus der Umwelt
- Aufklärung der Bevölkerung in umweltmedizinischen Fragen
- Bewertung der Auswirkung von Umwelteinflüssen auf die Bevölkerung unter gesundheitlichen Gesichtspunkten (Gefährdungsabschätzung)
Umwelthygiene und Umweltmedizin sind wichtige Aufgabenfelder der Stadtverwaltung, um die gesundheitliche Situation der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern. Sie umfasst umfangreiche gesundheitsrelevante Inhalte. Darüber hinaus erfolgt vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes eine Kontrolle von Einzelhandelsbetrieben sowie von Versandhändlern, die Gefahrstoffe und gefahrstoffhaltige Zubereitungen an den privaten Endverbraucher abgeben. Die Überwachung erfolgt im Hinblick auf die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Bestimmungen.
Im Themenbereich Mobilfunk erfolgt die Standortbestimmung für Mobilfunk-Basisanlagen im Dialog mit den Mobilfunknetzbetreibern sowie die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern und Institutionen (KITAS, Schulen etc.).
Ansprechpartner
Name | Telefon |
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Thomas Buchardt |
0208 825-2186 | thomas.buchardt@oberhausen.de | 1.24 |
Sammeladresse für den Bereich Hygiene & Umweltmedizin
E-Mail: umwelthygiene@oberhausen.de
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Stand 08/2024