Verfahrenslotsinnen

Beratung für junge Menschen mit Behinderungen und deren Eltern

Was machen Verfahrenslotsinnen? 

Symbolfigur Verfahrenslotsinnen

Pixabay.com/OpenClipart-Vectors

  • Begleiten auf freiwilliger Basis, unabhängig und vertraulich
  • Informieren und beraten über Rechte, Ansprüche und Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Unterstützen bei Anträgen und helfen beim Ausfüllen der Anträge
  • Erklären, was in eventuellen Leistungsbescheiden steht
  • Vermitteln zu Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner und Angeboten für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und junge Erwachsene
  • Helfen in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennen Unterstützungsangebote
  • Orientieren sich an dem Willen der jungen Menschen und ihrer Familien und helfen passgenaue Unterstützung zu entwickeln und zu beantragen

Wer kann sich an die Verfahrenslotsinnen wenden?

Alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit möglichen Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX bzw. § 35a SGB VIII ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII, so wie:

  • deren Familien, Erziehungs- und Personensorgeberechtigten,
  • deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen,
  • deren gesetzliche Betreuerinnen/Betreuer (z. B. bei jungen Volljährigen).

Bei Bedarf können Sprachmittlerinnen/Sprachmittler hinzugezogen werden.


Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Beratung ist vertraulich und unterliegt den Datenschutzbestimmungen.

Es werden keinerlei Informationen ohne das Einverständnis der betreffenden Familien an Institutionen und andere Stellen weitergegeben.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Kinder, Jugend und Familie
Fachbereich 3-1-20/Beratung

Rathaus Osterfeld
Bottroper Str. 183
46117 Oberhausen

Claudia Goffloo
Tel.: 0208 825-8132

Ulrike Ludwig
Tel.: 0208 825-9468

E-Mail: verfahrens-lotsen@oberhausen.de