Auskunft aus dem Kataster der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht
Die Beantwortung der Anfragen erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte schicken Sie dafür Ihre Anfrage an fachbereich.altlasten@oberhausen.de.
Bitte benennen Sie in der Anfrage die folgenden Daten:
- Name/Firmenname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Gemarkung
- Flur
- Flurstücks-Nummer(n)
- Adresse
Im Kataster der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht sind alle Daten, Tatsachen und Erkenntnisse enthalten, die der Stadt über folgende Flächen vorliegen:
- Altablagerungen (z. B. stillgelegte Deponien, Verfüllungen)
- Altstandorte (z. B. stillgelegte Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde)
- in Betrieb befindliche Standorte der Erhebungsklasse I des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
- systematische Materialeinbauten ( z. B. Dämme, Deiche, Lärmschutzwälle)
Bei einigen dieser Flächen besteht ein Gefahrenverdacht. In diesen Fällen spricht man von "Altlast-Verdachtsflächen" oder "Verdachtsflächen" im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Die Bodenschutzgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichten alle Kreise und kreisfreien Städte, Kataster dieser Art zu führen.
Das Kataster der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht dient heute überwiegend
- der Gefahrenabwehr für die Bevölkerung,
- der Unterstützung des Strukturwandels in Oberhausen,
- der städtischen Bauleitplanung und dem städtischen Grundstücksverkehr,
- den privaten Bauherren und Architekten sowie
- der Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit bei Bürgern, Investoren, Verwaltung und politischen Entscheidungsträgern.
AnsprechpartnerIN
Frau Schumski | Telefon: 0208 825-3611 | sarah.schumski@oberhausen.de |
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Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66 / Gebäude B, 6. Etage
46042 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.altlasten@oberhausen.de