Auskunft aus dem Kataster der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht

Die Beantwortung der Anfragen erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte schicken Sie dafür Ihre Anfrage an fachbereich.altlasten@oberhausen.de.

Bitte benennen Sie in der Anfrage die folgenden Daten:

  • Name/Firmenname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstücks-Nummer(n)
  • Adresse

Im Kataster der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht sind alle Daten, Tatsachen und Erkenntnisse enthalten, die der Stadt über folgende Flächen vorliegen:

  • Altablagerungen  (z. B. stillgelegte Deponien, Verfüllungen)
  • Altstandorte (z. B. stillgelegte Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde)
  • in Betrieb befindliche Standorte der Erhebungsklasse I des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
  • systematische Materialeinbauten  ( z. B. Dämme, Deiche, Lärmschutzwälle)

Bei einigen dieser Flächen besteht ein Gefahrenverdacht. In diesen Fällen spricht man von "Altlast-Verdachtsflächen" oder "Verdachtsflächen" im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Die Bodenschutzgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichten alle Kreise und kreisfreien Städte, Kataster dieser Art zu führen.

Das Kataster der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht dient heute überwiegend

  • der Gefahrenabwehr für die Bevölkerung,
  • der Unterstützung des Strukturwandels in Oberhausen,
  • der städtischen Bauleitplanung und dem städtischen Grundstücksverkehr,
  • den privaten Bauherren und Architekten sowie
  • der Schaffung von Planungs- und Rechtssicherheit bei Bürgern, Investoren, Verwaltung und politischen Entscheidungsträgern.

AnsprechpartnerIN

Frau Schumski Telefon: 0208 825-3611 sarah.schumski@oberhausen.de

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66 / Gebäude B, 6. Etage
46042 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.altlasten@oberhausen.de