Bürgermeister
Die Doppelfunktion des Oberbürgermeisters - Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses sowie Chef der Verwaltung und oberster Repräsentant der Stadt - erfordert, dass er auch in beiden Funktionen vertreten wird. Die Gemeindeordnung NRW hat für beide Funktionen eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen.
Während im administrativen Bereich die Vertretung dem Ersten Beigeordneten, Apostolos Tsalastras, obliegt, wird der Oberbürgermeister im Verhinderungsfall bei der Leitung der Sitzungen des Rates sowie in repräsentativen Angelegenheiten von den Bürgermeistern in der gewählten Reihenfolge vertreten.
Die Gemeindeordnung NRW schreibt die Wahl von ehrenamtlichen Stellvertreterinnen/Stellvertretern des Oberbürgermeisters vor, die der Rat in geheimer Abstimmung aus seiner Mitte wählt. Durch die Hauptsatzung ist deren Zahl seit der Wahlzeit 2020/2025 auf zwei festgelegt.
Kontakt |
Kontakt |
Stadt Oberhausen |
Stadt Oberhausen |