UN-Behindertenrechtskonvention

Informationen

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist in Deutschland seit dem 26. März 2009 rechtsgültig.

Es stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung dar.

Die unterzeichnenden Staaten haben sich verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, die Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Unter den Allgemeinen Grundsätzen (Art. 3) heißt es in der Konvention:

„Die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft.“
„Die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderung und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention finden Sie hier.

Die UN-Behindertenrechtskonvention in „Leichter Sprache“ finden Sie hier.

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