Wahlangelegenheiten
Europawahl im Jahre 2024
Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt.
In Deutschland wurde zuletzt am Sonntag, den 09. Juni 2024 gewählt.
Wahlberechtigung Europawahl
Gemäß § 6 Europawahlgesetz (EuWG) sind:
- Deutsche*r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz oder in der Bundesrepublik Deutschland lebende Unionsbürger*in,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
und
- mindestens drei Monate vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten,
wahlberechtigt.
Ferner darf kein Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 6a EuWG vorliegen.
Hier finden Sie unsere ausführliche Wahlanalyse zur Europawahl.
Hier finden Sie die Ergebnisse vorangegangener Wahlen in Oberhausen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40/Wahlen
Pascal Wening
Schwartzstraße 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude (UG)
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2910
Fax: 0208 825-3377
E-Mail: wahlen@oberhausen.de