Landeshundegesetz - LHundG

Wenn Sie bereits einen Hund haben oder vorhaben, sich einen Hund anzuschaffen, gilt es verschiedenste Regelungen zu beachten.
Generell müssen Sie jeden Hund steuerlich anmelden. Darüber hinaus gelten Hunde, deren Widerristhöhe (Schulterhöhe) mindestens 40 cm beträgt oder ausgewachsen betragen wird, oder die üblicherweise mehr als 20 kg wiegen, nach dem Landeshundegesetz als große Hunde. Diese Hunde müssen zusätzlich der Ordnungsbehörde gemeldet werden.

Seit dem 18. Dezember 2002 gilt in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz (LHundG). Dieses Gesetz soll Gefahren, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehen, vorsorgend entgegenwirken.
Das LHundG definiert in § 3 welche Hunde als gefährlich gelten. Diese Hunde dürfen nach § 4 LHundG ausschließlich nur nach behördlicher Erlaubnis gehalten werden. Weiter werden Hunde bestimmter Rassen in § 10 LHundG definiert. Dazu zählen die Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Auch sie bedürfen einer Haltungserlaubnis nach § 4 LHundG.
Diese Erlaubnis muss vom Bereich Öffentliche Ordnung erteilt werden.

Die Aufgaben des Veterinäramtes im Rahmen des Landeshundegesetzes sind folgende:

  • Gefährlichkeitsüberprüfung (Sogenannter „Wesenstest“) nach Beißvorfällen. Anmeldungen dafür erfolgen ausschließlich über das Ordnungsamt
  • Rassebestimmungen nach Terminvereinbarung über das Ordnungsamt
  • Maulkorb- und Leinenbefreiung von § 3-Hunden nach dem LHundG. Anmeldungen hierfür senden Sie bitte mit dem verbindlichen Anmeldeformular und der Beigabe der Haltererlaubnis per Post oder E-Mail
  • Sachkundeprüfung für Halter von gefährlichen Hunden (§ 3-Hunde nach dem LHundG). Bitte melden Sie sich zwecks Terminvereinbarung per E-Mail.

Sachkundeprüfung für das Halten von gefährlichen Hunden

Wir führen Sachkundeprüfungen für Bürger/innen aus Oberhausen durch. Die Prüfung besteht aus einem 45minütigen Onlinetest und mit einem sich daran anschließenden 30minütigen Fachgespräch. Die Prüfung kostet inklusive der Bescheinigung 97,00 Euro. Für Personen mit sprachlichen Verständnisproblemen kann die Dauer des Onlinetests auf 90 Minuten erhöht werden, ohne dass sich die Anzahl der Fragen erhöht.

Die Fragen stammen aus fünf Sachgebieten:

  • Welpenkauf und Aufzucht
  • Lernverhalten
  • Hund und Öffentlichkeit
  • Ausdruckverhalten
  • Haltung, Pflege und Gesundheit

Es müssen mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden, wobei in keinem Sachgebiet weniger als 60 Prozent erreicht werden dürfen. Als Vorbereitung sollten Sie unbedingt das Landeshundegesetz NRW  gelesen und verstanden haben, insbesondere alle Regelungen zu den Paragraph 3 Hunden sowie die Tierschutzhundeverordnung NRW

Darüber hinaus können Sie sich auf der Seite der Tierärztekammer Nordrhein anhand der dortigen Fragen vorbereiten. Diese Fragen dienen Ihnen nur als Orientierung und werden nicht „1 zu 1“ so von uns gestellt. Das Durcharbeiten dieser Fragen kann Ihnen jedoch helfen, wenn Sie die Antworten nachvollziehen und verstanden haben. Ein stumpfes Auswendiglernen der Antworten ist nicht zielführend.

Die Prüfungen finden nach Terminvergabe mittwochs in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr statt.

Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-20, Veterinäramt
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
Gebäudeteil B
5. Obergeschoss
46145 Oberhausen
Tel.: +49 208 825-2396
Fax: +49 208 825-5384
E-Mail: veterinaeramt@oberhausen.de

Ansprechpartner

Herr Detta 
Zimmer: B 511
Tel: 0208 825-3337
Fax: 0208 825-5384

 


Ansprechpartnerin für weitere Anliegen zum Landeshundegesetz und Störungen der öffentlichen Sicherheit, z. B. durch nicht angeleinte Hunde:

Kontakt
Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: B 406
Frau Schorsch
Tel.: 0208 825-2821
Fax: 0208 825-5325
E-Mail: lisa.schorsch@oberhausen.de  
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

oder für Lärmstörungen aus dem privaten Bereich, zum Beispiel durch Hundelärm

Kontakt
Frau Helbing
Tel.: 0208 825-2500
E-Mail: anke.helbing@oberhausen.de 


Formulare
Anmeldeformular zur Verhaltensprüfung (Maulkorb- und Leinenbefreiung)  

Merkblätter
Merkblatt zur Verhaltensprüfung 

Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetz (LHundG)  
Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) 
Ordnungsbehördliche Verordnung vom 14.12.2017 über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen (OVO) 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-20, Veterinäramt
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
Gebäudeteil B
5. Obergeschoss
46145 Oberhausen
Tel.: +49 208 825-2396
Fax: +49 208 825-5384
E-Mail: veterinaeramt@oberhausen.de