Mobilität
Erschließung und Beiträge
Aufgabenschwerpunkte des Fachbereiches Erschließung und Beiträge sind die Abrechnung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie die Abrechnung und Erhebung von Straßenbaubeiträgen und Kanalanschlußbeiträgen nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW in der jeweils gültigen Fassung.
Weiterhin besteht für interessierte Bürger/innen die Möglichkeit, durch eine "Anliegerbescheinigung" Auskunft darüber zu bekommen, ob und inwieweit für ein Grundstück Beiträge gezahlt worden sind bzw. künftig noch anfallen.
Kontakt Anliegerbescheinigung
Stadt Oberhausen
Erschließung, Beiträge
Frau Görtzen
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
Raum A 407
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3213
Kontakt Allgemein
Erschließung, Beiträge
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
Raum A 406
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2501