Bodenschutz und Altlasten
Untere Bodenschutzbehörde
Zum Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Fachbereiches gehört der Schutz des Bodens als Bestandteil der Naturkreisläufe, die Bearbeitung von Altlasten, Altlast-Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen und von umwelttechnischen Themen.
Dazu zählen u. a.
- Führen des Katasters der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht,
- Untersuchungen von Bodenbelastungen zur Gefahrenabwehr für bestehende oder geplante Flächennutzungen und
- Sichern oder Sanieren von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.
- Prüfung von Vorhaben und Maßnahmen zum Bodenschutz
Die Beratung interessierter Bürger/-innen und Betriebe über Bodenschutz und Altlastenprobleme gehört ebenso zum Aufgabenspektrum wie auch die Bearbeitung umwelttechnischer Fragestellungen, die nicht notwendigerweise auf Bodenbelastungen bezogen sein müssen.
Bodenschutz
Altlasten- und Bodenbelastungsverdacht
Kataster-Auskünfte
Gesetzliche Grundlagen
Bundes-Bodenschutzgesetz
Landesbodenschutzgesetz
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Weitere Informationen:
Landesumweltamt NRW: lua.nrw.de/
Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW:
umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/
Umweltbundesamt: umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft
Bundesumweltministerium: bmuv.de/themen/bodenschutz/ueberblick-bodenschutz
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66 / Gebäude B, 6. Etage
46042 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.altlasten@oberhausen.de