Bodenschutz und Altlasten

Untere Bodenschutzbehörde

Zum Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Fachbereiches gehört der Schutz des Bodens als Bestandteil der Naturkreisläufe, die Bearbeitung von Altlasten, Altlast-Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen und von umwelttechnischen Themen.

Dazu zählen u. a.

  • Führen des Katasters der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht,
  • Untersuchungen von Bodenbelastungen zur Gefahrenabwehr für bestehende oder geplante Flächennutzungen und
  • Sichern oder Sanieren von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.
  • Prüfung von Vorhaben und Maßnahmen zum Bodenschutz

Die Beratung interessierter Bürger/-innen und Betriebe über Bodenschutz und Altlastenprobleme gehört ebenso zum Aufgabenspektrum wie auch die Bearbeitung umwelttechnischer Fragestellungen, die nicht notwendigerweise auf Bodenbelastungen bezogen sein müssen.

Bodenschutz
Altlasten- und Bodenbelastungsverdacht
Kataster-Auskünfte


Gesetzliche Grundlagen

Bundes-Bodenschutzgesetz 
Landesbodenschutzgesetz
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.


Öffnungszeiten


Montag bis Freitag                                     08:30 - 12:00 Uhr


Montag bis Donnerstag                            13:30 - 15:00 Uhr


Weitere Informationen:

Landesumweltamt NRW: lua.nrw.de/
Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW:
umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/
Umweltbundesamt: umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft
Bundesumweltministerium: bmuv.de/themen/bodenschutz/ueberblick-bodenschutz

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66 / Gebäude B, 6. Etage
46042 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.altlasten@oberhausen.de