Stadtteilentwicklung Osterfeld
Verfügungsfonds für Bewohner
Jetzt Fördergelder sichern!
Haben Sie als Bürger, als Verein oder als eine Initiative eine gute Idee für die Nachbarschaft und den Stadtteil, um das Wohnumfeld zu verschönern, das interkulturelle Zusammenleben zu stärken oder den Stadtteil zu beleben, gleichzeitig stellt die Finanzierung für Sie eine Hürde dar? Beantragen Sie finanzielle Unterstützung durch den sogenannten Verfügungsfonds.
Ab sofort stehen Fördergelder für Projekte und Maßnahmen, die von Privatpersonen, Vereinen, Institutionen, Einrichtungen etc. getragen und umgesetzt werden, im Rahmen des Verfügungsfonds „Soziale Stadt Osterfeld“ zur Verfügung.
Ziel ist u.a. die Unterstützung von vorhandenem und Aktivierung von zusätzlichem bürgerschaftlichen Engagements innerhalb des Programmgebietes Oberhausen Osterfeld. Unterstützt werden deshalb z.B. Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil, Mitmachaktionen im Stadtteil, Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil, Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil. Mit Hilfe des Verfügungsfonds sollen insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadterneuerungsgebietes sowie für aktive Multiplikatoren und Träger öffentlicher Interessen unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Engagement vor Ort sowie die Einbindung in den Stadterneuerungsprozess weiter zu fördern, zu stabilisieren und zu verstetigen.
Die Förderung wird zweckgebunden für Honorar-, Sach- du Nebenkosten sowie für Investitionsgüter im Zusammenhang mit der beantragten Fördermaßnahme bewilligt. Je Zuwendungsantrag kann eine Förderung von mindestens 100,- EUR und im Regelfall bis maximal 2.000,- EUR in begründeten Einzelfällen auf gesonderten Antrag bis maximal 10.000,- EUR bewilligt werden.
Es können Fördermaßnahmen beantragt werden, die:
- im Einklang mit der Verfügungsfondsrichtlinie „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ stehen,
- innerhalb des Programmgebiets Osterfeld stattfinden und
- der Bewohnerschaft des Programmgebietes unmittelbar zugutekommen.
Der/die Antragsteller/in muss eine erkennbare, der Zuwendungshöhe angemessene und im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten vertretbare, unentgeltliche Eigenleistung in die Fördermaßnahme einbringen.
Für die Antragstellung ist das entsprechende Antragsformular zu nutzen. Dies ist inklusive der Richtlinie im Downloadbereich herunter zu laden oder im Stadtteilbüro zu erhalten. Vollständige Zuwendungsanträge mit Kostenaufstellung sollen mindestens acht Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Das Einreichen ist ganzjährig beim Stadtteilbüro Osterfeld möglich. Die Mitarbeiter vor Ort begleiten Sie bei der Antragsstellung und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Projektidee und Antragstellung.
Über die Anträge und Vergabe der Mittel entscheidet der Beirat Osterfeld in seinen regelmäßigen Sitzungen. Die notwendige Anmeldung erfolgt nach Vorlage der vollständigen Unterlagen durch die Stadtverwaltung oder das Stadtteilmanagement.
Die Verfügungsfondsrichtlinie sowie das Antragsformular können ab sofort im Downloadbereich heruntergeladen werden.