Stadterneuerung

Stadterneuerung und Städtebauförderung des Landes und des Bundes in Oberhausen

Der Fachbereich 5-1-30/Stadterneuerung steuert als ein Fachbereich der Stadtplanung die Stadterneuerung in Oberhausen und die Planung und Umsetzung der Projekte im Rahmen der Städtebauförderung.

Die Städtebauförderung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen und ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung. Sie verfolgt das Ziel, die nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und städtische Strukturen zu stärken. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Förderung sozialer Kohäsion, die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie die Behebung städtebaulicher Defizite. 

Abbildung: Laufende und abgeschlossene Programmgebiete der Städtebauförderung in Oberhausen. Gefördert von Bund, Land und der Stadt Oberhausen
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Basis der Stadterneuerungsgebiete stellen die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (Abkürzung: "ISEK", ehem. "IHK") dar, die örtlichen Handlungsbedarfe, Leitlinie und Maßnamenbündel zusammenfassen. Die Erneuerung ist als mehrjähriger Prozess ineinandergreifender und aufeinander aufbauender Maßnahmen angelegt. Wesentlicher Erfolgsfaktor zur Umsetzung des Prozesses stellt die Zusammenarbeit verschiedener Akteure wie Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Geschäftsleute, Vereine, Politik und Planerinnen und Planer dar. Damit ist die Etablierung eines Stadtteilbüros vor Ort, das für die Bürgerinnen und Bürger erster Anlaufpunkt bei allen Fragen zum Stadterneuerungsprozess bildet, wesentlicher Bestandteil des Prozesses.

Die Stadterneuerung leistet seit mehr als zwanzig Jahren einen wichtigen Beitrag, um die Stadtteile Oberhausens aufzuwerten und zukunftsfähig zu machen. So konnten in den letzten Jahren u.a. eine Vielzahl an Spielplätzen, Parks und Schulhöfen aufgewertet, öffentliche Grün, Straßen und Plätze neugestaltet und verschiedene Gemeinbedarfseinrichtungen neu gebaut oder saniert werden. Weitere Maßnahmen sollen in den laufenden Stadtteilprojekten realisiert werden. Wesentliche Voraussetzung ist dabei die Förderung durch die Städtebauförderung von Bund und dem Land NRW, die mit einem 80%igen Fördersatz die Umsetzung der Maßnahmen ermöglicht.

Fördermöglichkeiten für Vereine und Privatpersonen

Neben den Möglichkeiten, die die Städtebauförderung für die Kommune eröffnet, bieten sich auch für Bürgerinnen und Bürger im Stadterneuerungsgebiet interessante Anreize zur Beteiligung am Stadterneuerungsprozess. Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen, Geschäftsleute können im Rahmen des Verfügungs- oder des Stadtteilfonds Projektmittel für Verbesserungsmaßnahmen im Erneuerungsgebiet beantragen und so selbst ihre Projektideen umsetzen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien bietet das Fassaden- und Hofprogramm Anreize für die Umgestaltung von Fassaden, Gärten und Hofflächen wie z.B. Anstriche, Begrünungsmaßnahmen, Anlage von Fahrradstellplätzen oder Flächenentsiegelung.

Ansprechpartner

Fachbereich 5-1-30 / Stadterneuerung
Fachbereichsleitung Marcus Romanos
Tel.: 0208 825-2815
E-Mail: marcus.romanos@oberhausen.de