Steuern
Gewerbe-, Hunde-, Vergnügungssteuer
Steuern werden ohne konkrete Gegenleistung erhoben und dienen der allgemeinen Einnahmebeschaffung zur Deckung der städtischen Ausgaben.
Der Fachbereich Steuern gliedert sich in die Sachgebiete:
Gewerbesteuer
Hundesteuer
Vergnügungssteuer
Das Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen für Unternehmen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus finden Sie hier.
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Kontakt
Stadt Oberhausen
Steuern
Ralf Telge
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen
Fax: 0208 825-5112