Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung

Wohnungsbauförderung

Kurzbeschreibung:

Das Land NRW fördert durch seine jährlichen Wohnungsbauprogramme sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.


Förderung von

Mietwohnungen
Eigentumsmaßnahmen
Modernisierungen


Notwendige Unterlagen

Für eine erste Einschätzung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen .


Gebühren

Sofern Fördermittel bewilligt werden, richtet sich die Gebühr bei Mietwohnungen und Modernisierung prozentual nach der Bewilligungssumme (0,4 Prozent) oder beträgt für die Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 350 Euro.

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 08.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag 08.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Um in Ihrem eigenen Interesse unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Sie selbstverständlich vorab einen Beratungstermin vereinbaren. Dieser Termin kann auch vor oder nach den genannten Öffnungszeiten liegen.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon E-Mail Zimmer
Reinhard Dittberner 0208 825-2474 reinhard.dittberner@oberhausen.de A 036
Birgit Engler 0208 825-2776 birgit.engler@oberhausen.de A 020
Günter Hölter 0208 825-2791 guenter.hoelter@oberhausen.de A 022
Fax: 0208 825-5061    

Überschrift

Text

 

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen