Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Wohnungsbauförderung
Kurzbeschreibung:
Das Land NRW fördert durch seine jährlichen Wohnungsbauprogramme sowohl die Schaffung von Mietwohnungen als auch von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Des weiteren wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraums zur behindertengerechten Ausstattung gefördert.
Förderung von
Mietwohnungen
Eigentumsmaßnahmen
Modernisierungen
Notwendige Unterlagen
Für eine erste Einschätzung genügen Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate sowie der aktuelle Steuerbescheid. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK und des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen .
Gebühren
Sofern Fördermittel bewilligt werden, richtet sich die Gebühr bei Mietwohnungen und Modernisierung prozentual nach der Bewilligungssumme (0,4 Prozent) oder beträgt für die Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 350 Euro.
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Um in Ihrem eigenen Interesse unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Sie selbstverständlich vorab einen Beratungstermin vereinbaren. Dieser Termin kann auch vor oder nach den genannten Öffnungszeiten liegen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Reinhard Dittberner | 0208 825-2474 | reinhard.dittberner@oberhausen.de | A 036 |
Birgit Engler | 0208 825-2776 | birgit.engler@oberhausen.de | A 020 |
Günter Hölter | 0208 825-2791 | guenter.hoelter@oberhausen.de | A 022 |
Fax: | 0208 825-5061 |
Überschrift
Text
Kontakt
Stadt Oberhausen
Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen