Bauordnung
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass einem Bauvorhaben das zurzeit geltende öffentliche Baurecht nicht entgegensteht. Eine Baugenehmigung erhalten Sie nur dann, wenn Sie zuvor einen schriftlichen Bauantrag gestellt haben. Im Bauantrag muss Ihr Vorhaben baurechtlich vollständig in prüfbaren Bauvorlagen dargestellt sein. Die Bauvorlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Oft ist jedoch bei Beurteilung eines Bauvorhabens auch die Beteiligung anderer Bereiche wie z. B. der Stadtplanung, der Feuerwehr, des Tiefbaus oder des Umweltschutzes erforderlich. Bei manchen Vorhaben sind auch andere Behörden wie das Landesstraßenbauamt oder das Forstamt zu hören. In solchen Fällen kann das Beteiligungsverfahren dadurch erheblich verkürzt werden, dass mehrere Ausfertigungen eingereicht werden. Über die erforderliche Anzahl der Bauvorlagen informiert Sie der Bereich Bauordnung. Eine Teilbaugenehmigung kann auf schriftlichen Antrag vor der eigentlichen Baugenehmigung für die Bauprobe und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte erteilt werden. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung ist auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Geltungsdauer müssen Sie mit der Ausführung Ihres Bauvorhabens beginnen. Oft verzögert sich der Baubeginn aus vielerlei Gründen. In diesem Fall kann die Baugenehmigung auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Bauanträge sind per E-Mail über bauantrag@oberhausen.de oder auf dem Postweg einzureichen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich 5-3/Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3405 (Frau Cammalleri)
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: bauordnung@oberhausen.de
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