Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Zinssenkung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, bei der zuständigen Stadtverwaltung einen Zinssenkungsantrag für Darlehen aus öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln sowie Wohnungsfürsorgemitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen zu stellen.
Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen
- aktueller Steuerbescheid
- aktueller Rentenbescheid
Nach erfolgter Einkommensberechnung wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der NRW.BANK erstellt. Die Bescheinigung wird von hier für Sie direkt der NRW.BANK zugesandt.
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dieser Termin kann auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten liegen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Zimmer | |
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Helga Stelzer | 0208 825-3368 | helga.stelzer@oberhausen.de | A 036 |
Sarah Langhans | 0208 825-2791 | sarah.langhans@oberhausen.de | A 021 |
Sven-Simon Pflug | 0208 825-2005 | sven-simon.pflug@oberhausen.de | A 022 |
Klaus Koch | 0208 825-2684 | klaus.koch@oberhausen.de | A 039 |
Fax | 0208-825-5061 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
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Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen