Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung

Zinssenkung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, bei der zuständigen Stadtverwaltung einen Zinssenkungsantrag für Darlehen aus öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln sowie Wohnungsfürsorgemitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen zu stellen.
 
Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen
  • aktueller Steuerbescheid
  • aktueller Rentenbescheid

Nach erfolgter Einkommensberechnung wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der NRW.BANK erstellt. Die Bescheinigung wird von hier für Sie direkt der NRW.BANK zugesandt.

 

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
 

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dieser Termin kann auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten liegen.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon E-Mail Zimmer
Helga Stelzer 0208 825-3368 helga.stelzer@oberhausen.de A 036
Sarah Langhans 0208 825-2791 sarah.langhans@oberhausen.de A 021
Sven-Simon Pflug 0208 825-2005 sven-simon.pflug@oberhausen.de A 022
Klaus Koch 0208 825-2684 klaus.koch@oberhausen.de A 039
Fax 0208-825-5061    

Kontakt

Stadt Oberhausen
Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen