Informationen zur Betuwe-Linie

Planfeststellungsabschnitt 1.2

betroffener Abschnitt: Gleisdreieck Grafenbusch - Stadtgrenze Dinslaken

Das Eisenbahnbundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss im Planfeststellungsabschnitt 1.2 der Bahnstrecke Oberhausen – Emmrich erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss schafft Baurecht für den Streckenabschnitt. Der Planfeststellungsabschnitt reicht vom Gleisdreieck Grafenbusch bis zur Stadtgrenze Dinslaken. Damit umfasst dieser Bereich unter anderem die Streckenabschnitte im Bereich Volkspark, Dunkelschlagsiedlung, Barmingholten sowie die Bahnhöfe in Sterkrade und Holten.

Der Planfeststellungsbeschluss ist im Internet auf der Homepage des Eisenbahnbundesamtes (EBA) unter www.eisenbahn-bundesamt.de einzusehen. Der Planfeststellungsbeschluss und eine Version der Planung werden zusätzlich durch die Stadt Oberhausen ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 5. Dezember 2022 bis zum 19. Dezember 2022 im Technischen Rathaus Sterkrade, Raum A429. Detaillierte Informationen zur Offenlage und zum Planfeststellungsbeschluss sind dem Amtsblatt vom 1. Dezember 2022 zu entnehmen.