Bodenschutz
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz kommen den natürlichen Bodenfunktionen besondere Bedeutungen zu. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen soweit wie möglich vermieden werden. Böden, die diese Funktionen im besonderen Maße erfüllen, sind nach dem Landesbodenschutzgesetz besonders zu schützen.
Der Boden erfüllt natürliche Funktionen als
- Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
- Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.
Im Zusammenhang mit Bauvorhaben ist schonend und sparsam mit den Böden umzugehen.
Dazu ist:
- ausgehobener oder abgeschobener Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen (siehe auch § 202 Baugesetzbuch),
- der Baustellenbetrieb so zu organisieren, das die verbleibenden Böden möglichst wenig beansprucht werden,
- der Boden für die Rekultivierung von verbleibenden Freiflächen sorgfältig und fachgerecht vorzubereiten oder aufzubringen, und
- der Anteil der versiegelten Freiflächen so klein wie möglich zu halten.
Diese und weitere Punkte sind Gegenstand bei der Prüfung von Vorhaben. Sie werden u. a. in Auflagen zu Genehmigungsbescheiden je nach Erfordernis des Einzellfalls weiter konkretisiert.
Ansprechpartner/-innen
Herr Fedder | Telefon: 0208 825-3633 | robert.fedder@oberhausen.de |
Frau Mirani-Murad | Telefon: 0208 825-3631 | hewa.mirani@oberhausen.de |
Frau Schumski | Telefon: 0208 825-3611 | sarah.schumski@oberhausen.de |
Weitere Informationen zum Thema Bodenschutz beim Bauen finden sie hier.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66 / Gebäude B, 6. Etage
46042 Oberhausen
E-Mail: fachbereich.altlasten@oberhausen.de