Wassergefährdende Stoffe
„Wassergefährdende Stoffe“ im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes sind „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“ (§62 (3) WHG). Hierunter fallen beispielsweise: Säuren, Laugen, Mineralöle (Kraftstoffe, Heizöl) u.a.
Wassergefährendende Stoffe sind in 3 Wassergefährdungsklassen eingeteilt: WGK 1 (schwach wassergefährdend) , WGK 2 (wassergefährdend) und WGK 3 (stark wassergefährdend).
Tätigkeitsfelder des Fachbereiches Gewässerschutz (Untere Wasserbehörde):
Genehmigung (wasserrechtliche Eignungsfeststellung- gebührenpflichtig) und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind unterteilt in LAU-Anlagen (Lagern-Abfüllen-Umschlagen) und HBV-Anlagen (Herstellen-Behandeln-Verwenden).
- Lageranlagen sind insbesondere private Heizöltanks.
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Mindestanforderungen nach dem Wasserrecht erfüllen und sind im allg. prüfpflichtig.
Ansprechpartner/in zum Thema Wassergefährdende Stoffe
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Ansprechpartner bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Herr Knappe NN |
Tel.: 0208 825-3615 Tel.: 0208 825-3587 |
Bitte möglichst detaillierte Angaben zu Stoffen und Stoffmengen angeben. |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Wasserbehörde/Gewässerschutz
Technisches Rathaus Sterkrade
Gebäude B, 7. Etage
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: gewaesserschutz@oberhausen.de