Lärmaktionsplanung

Lärmaktionspläne sind in NRW zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen durch die Kommunen aufzustellen. Lärmprobleme liegen auf jeden Fall vor, wenn die folgenden Auslösewerte an Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser oder anderen schutzwürdigen Gebäuden überschritten werden:

Lnight von 60 dB(A) für die Nacht (22:00 - 06:00 Uhr) und

Lden von 70 dB(A) für den gesamten Tag (00:00 - 24:00 Uhr)

Die Auslösewerte wurden durch den Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) vom 07.02.2008 (veröffentlich am 14.03.2008) festgeschrieben.

In der Lärmwirkungsforschung wurden Lärmpegel von 55 dB(A) für den Lnight und 65 dB(A) für den Lden als gesundheitsrelevante Schwellenwerte ermittelt, bei denen bei einer Dauerbelastung das Risiko von z. B. Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt.

Der Rat der Stadt Oberhausen hat sich bereits im Jahr 2010 bewusst für die Anwendung der niedrigeren Auslösewerte für eine Aktionsplanung in Oberhausen entschieden.


Lärmaktionsplan 2024

Im September 2024 wurde der Lärmaktionsplan Oberhausen 4. Runde als Fortschreibung des Lärmaktionsplans 3. Runde durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt in einer Eilentscheidung beschlossen. Durch eine Weisung der Bezirksregierung im Mai 2024 wurde die Stadt Oberhausen zu einer Fertigstellung des Lärmaktionsplans bis zum Oktober 2024 verpflichtet.  Die Entwicklung neuer Maßnahmen, die in vorherigen Runden stets zusammen mit einem Ingenieurbüro erfolgte, war in diesem Zeitraum nicht möglich, sodass lediglich die Maßnahmen des Lärmaktionsplans 3. Runde übernommen und evaluiert werden konnten. Von der Bezirksregierung wurde dieses Vorgehen in der Weisung empfohlen, um ein Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen gegen die Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

Alle Maßnahmen die aus dem Lärmaktionsplan von 2022 noch nicht umgesetzt wurden, sind in den neuen Aktionsplan 2024 übernommen worden. Erst in der nächsten Runde können wieder zusätzliche Maßnahmen entwickelt werden. Insgesamt wurden 32 Maßnahmen in der Verantwortung der Stadt Oberhausen zur Umsetzung in den nächsten fünf Jahren beschlossen. Darunter fallen Fahrbahnsanierungen mit lärmminderndem Asphalt und Prüfaufträge zu Lkw-Nachtfahrverboten, Geschwindigkeitsreduzierungen und straßenräumlichen Maßnahmen. Die Maßnahmen an den Autobahnen und Schienenstrecken des Bundes für die nächsten fünf Jahre wurden unter Vorbehalt ebenfalls in den Plan aufgenommen. Für die Umsetzung ist nicht die Stadt Oberhausen, sondern die Autobahn GmbH und die DB InfraGO AG zuständig. 
Die „ruhigen Gebiete“ des Lärmaktionsplans 3. Runde wurden ebenfalls ohne Änderungen in den aktuellen Aktionsplan übernommen. Ziel ist es, derzeit ruhige Gebiete gegen die Zunahme von Umgebungslärm zu schützen.

Der aktuelle Lärmaktionsplan 2024 kann mit seinen Anlagen auf dieser Seite eingesehen werden. Die drei vorherigen Lärmaktionspläne 1. Runde bis 3. Runde aus den Jahren 2010, 2017 und 2022 können ebenfalls aufgerufen werden.

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umweltschutz
Fachbereich Ökologische Planung
Sascha van den Akker
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3576
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: sascha.van-den-akker@oberhausen.de