Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen
Zinsbescheinigung
Das Land NRW erhebt bei Eigentumsmaßnahmen aufgrund der Darlehensbedingungen nach Ablauf von 10 Jahren Darlehenszinsen, die bis zu 6 % betragen können. Es besteht jedoch für die infragekommenden Eigentümer die Möglichkeit, unter Vorlage der Einkommensverhältnisse eventuell eine Zinsbefreiung zu erlangen.
Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
Lohn-/Gehaltsabrechnungen
aktueller Steuerbescheid
aktueller Rentenbescheid
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Zimmer | |
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Birgit Engler | 0208 825-2776 | birgit.engler@oberhausen.de | A 020 |
Günter Hölter | 0208 825-2791 | guenter.hoelter@oberhausen.de | A 022 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen
Technisches Rathaus
Fax: 0208 825-5064
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
empfohlen wird eine telefonische Terminabsprache