Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen

Zinsbescheinigung

Das Land NRW erhebt bei Eigentumsmaßnahmen aufgrund der Darlehensbedingungen nach Ablauf von 10 Jahren Darlehenszinsen, die bis zu 6 % betragen können. Es besteht jedoch für die  infragekommenden Eigentümer die Möglichkeit, unter Vorlage der Einkommensverhältnisse eventuell eine Zinsbefreiung zu erlangen.

Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

Lohn-/Gehaltsabrechnungen
aktueller Steuerbescheid
aktueller Rentenbescheid

Ansprechpartner/innen

Name Telefon E-Mail Zimmer
Birgit Engler 0208 825-2776 birgit.engler@oberhausen.de A 020
Günter Hölter 0208 825-2791 guenter.hoelter@oberhausen.de A 022
       
 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen
Technisches Rathaus
Fax: 0208 825-5064
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

 

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 08.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag 08.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
 

empfohlen wird eine telefonische Terminabsprache