Untere Denkmalbehörde

Die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde umfassen den Schutz und die Pflege von Denkmälern.

Denkmalschutz:

Dazu gehört die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen, die Ausweisung von Denkmalbereichen sowie Führung der Denkmalliste (siehe unten stehende Downloadangebote). Die Unterschutzstellung kann sowohl auf Initiative der Behörde als auch auf Antrag von Interessentinnen und Interessenten, z. B. Eigentümerinnen und Eigentümern, erfolgen. Sie dient der Abwendung von Gefahren für das Gebäude.


Denkmalpflege:

Aufgrund ihres kulturellen Wertes sind alle Veränderungen an eingetragenen Denkmälern oder ihrer direkten Umgebung genehmigungspflichtig. Bei sämtlichen bauaufsichtlichen und bauplanungsrechtlichen Fragen zu Bauwünschen steht die Untere Denkmalbehörde Ihnen zur Verfügung und leistet gerne kostenlos sach- und fachkundige Hilfe. Eigentümerinnen und Eigentümern wird eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen, z. B. in Gesprächen mit Handwerkerinnen und Handwerkern, angeboten. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei Veränderungswünschen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die sowohl für Eigentümerinnen und Eigentümer als auch für die Denkmalpflege überzeugend sind.


Tag des offenen Denkmals Oberhausen 2025

Der Tag des offenen Denkmals findet am 14. September 2025 statt. An diesem Termin öffnen sich die Türen von historischen Bauten und Stätten, die sonst nicht oder nur teilweise zugänglich sind.


Weitere Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen der Unteren Denkmalbehörde finden Sie im Serviceportal der Stadt Oberhausen.


Kontakt

Stadt Oberhausen
Untere Denkmalbehörde
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

E-Mail: denkmalschutz@oberhausen.de
Fax: 0208 825-5259