Bereich Gesundheit
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz über den Umgang mit Lebensmitteln
Personen, die eine berufliche/gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen, bei der sie mit offenen, unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen, welche in § 42 Infektionsschutzgesetz aufgeführt werden, benötigen eine Infektionsschutzbescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist. Dies ist unter anderem im Bereich der Gastronomie, in Bäckereien und in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben sowie in Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen der Fall.
Die Belehrung erfolgt nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes.
Was müssen Sie tun, um an einer Belehrung teilnehmen zu können?
Die Belehrung findet online statt. Das bedeutet, Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, absolvieren. Sie benötigen entweder einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Hinweis: Bitte achten Sie auf die Sonderreglungen für Schülerpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten.
Wie bekommen Sie einen Termin für eine Online Belehrung?
Ihren Wunschtermin können Sie sich bequem online selber aussuchen. Die Online-Belehrung ist möglich:
Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 20:30 Uhr,
Samstag zwischen 09:00 – 15:30 Uhr.
Wie ist der Ablauf der Belehrung?
Vor der Durchführung der Online-Belehrung erfolgt eine Videoidentifikation, die unter Verwendung allgemein zugänglicher Kommunikationstools wie WhatsApp, Facetime, Signal, ginlo oder Telegram erfolgt. Während des Anmeldeprozesses müssen Sie eines der vorgenannten Kommunikationstools auswählen.
Das Technologiezentrum Glehn GmbH stellt die Belehrungsplattform zur Verfügung und steht Ihnen vor, während und nach der Belehrung für technische Fragen zur Verfügung. Die fachlichen Inhalte der Online-Belehrung gem. § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz sind durch das Gesundheitsamt geprüft und genehmigt. Nachdem Sie die Belehrung erfolgreich absolviert haben, steht Ihnen die Bescheinigung zum Download zur Verfügung.
Welche Kosten entstehen und wie ist die Bezahlung möglich?
Die Gebühr für die Belehrung und die Ausstellung der Bescheinung beträgt 25,00 Euro*. Die Zahlungsmöglichkeiten sind:
- Giropay (Online-Überweisung)
- Kreditkarte
- Überweisung per Vorkasse (nur möglich über die Hotline, Tel.: 02182 850765, Terminbuchung erst nach Zahlungseingang - Bearbeitungszeit ca. 4 Tage)
- PayPal
* Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber des Oberhausen-Passes sind oder Leistungen nach dem SGB II beziehen (aktueller Bescheid muss vorgelegt werden), bitten wir um Kontaktaufnahme, da für Sie die oben genannte Gebühr entfällt.
Was ist, wenn ich die technischen Voraussetzungen oder Zahlungsmöglichkeiten nicht besitze?
Kontaktieren Sie uns und wir finden eine gemeinsame Lösung.
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Bei Aufnahme der Tätigkeit darf diese nicht älter als 3 Monate sein. Zukünftig muss dann die Auffrischung alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber erfolgen.
Auf Wunsch können Sie ein Duplikat Ihrer Belehrungsbescheinigung (falls vorhanden/rückwirkend auf 10 Jahre), die Sie vor Ort im Gesundheitsamt erhalten haben, beantragen. Bitte kontaktieren Sie uns für einen Termin. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 Euro.
Was ist bei Schülerpraktika zu beachten?
Schülerinnen und Schüler von Oberhausener Schulen müssen über die Schule durch die jeweiligen Praktikumsleitung angemeldet werden. Die Belehrung ist kostenfrei. Nach Absprache können Gruppenbelehrungen auch vor Ort in der Schule stattfinden. Die Rahmenbedingungen finden Sie hier.
Was ist bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu beachten?
Belehrungen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind nur dann kostenfrei, wenn die Teilnahme vor Ort unter Vorlage einer Ehrenamtskarte oder Bescheinigung der Organisation erfolgt. Online-Belehrungen sind hier nicht möglich.
Ansprechpartner/innen
Telefon | |
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0208 825-2570 | ifSG-Belehrungen@oberhausen.de |
Erreichbarkeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr | |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstgebäude:
Tannenbergstraße 11 - 13
46045 Oberhausen
Zimmer: 0.01
Der Bereich Gesundheit Oberhausen-Mitte (ehem. Gesundheitsamt) ist bequem zu Fuß vom Hauptbahnhof Oberhausen zu erreichen, Zeit: ca. 3 Gehminuten.
Stand 11/2024