Bereich Gesundheit

Berufe im Gesundheitswesen

Medizinalaufsicht/Überwachung Gesundheitsfachberufe

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Gemäß § 1a Gesundheitsfachberufegesetz (GBerG) vom 18.12.2014 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (ZustVO HB) gilt:

„Angehörige der Gesundheitsfachberufe, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt als zuständiger Behörde eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung vorzulegen. Sie sind verpflichtet, der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit zu melden.“

Benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihre Anmeldung für den Kostenträger, können Sie diese im Bereich Gesundheit beantragen, s. Kontakt. Es wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro für die Erstellung der Bescheinigung fällig.

Weitere Informationen finden Sie auf dem unten beigefügten Merkblatt.


Hier finden Sie weitere Informationen zu folgenden Themen:

Certificate of professional Status (Antrag siehe unten - Downloads)
Überwachung der Hebammen und deren Fortbildungspflicht


Stand 02/2025

Ansprechpartnerin

Birgit Kallenberg 
Bereich Gesundheit 
Stadt Oberhausen 
Dienstgebäude:
Tannenbergstraße 11-13
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2462
E-Mail: heilberufe@oberhausen.de 

Termine nach Vereinbarung