Bereich Gesundheit
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten.
Ziel des ProstSchG ist
- der Schutz von Menschen, die in der Prostituion tätig sind,
- die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts,
- der Schutz der Gesundheit,
- die Bekämpfung von Kriminalität, Menschenhandel, Gewalt, Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten.
Das Gesetz führt auch erstmals Vorgaben für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ein.
Es gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie z. B. auch Tantra-Massagen oder Escort.
Anmelde- und Erlaubnispflicht
Wesentliche Elemente des Gesetzes sind die Anmeldepflicht von Prostituierten, eine gesundheitliche Beratung und die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
Die Anmeldung als Prostituierte/r ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verbunden. Der persönliche Kontakt mit den zuständigen Behörden soll einen verlässlichen Informationsfluss über die eigenen Rechte und Pflichten gewährleisten.
Anmeldeverfahren
- kostenfreie gesundheitliche Beratung durch den Bereich Gesundheit
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung
- Anmeldung beim Bereich 2-4/Bürgerservice, Öffentliche Ordnung mit der Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung
Gesundheitliche Beratung (kostenfrei)
Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden.
Nach der gesundheitlichen Beratung haben Prostituierte im Alter
- ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate
- von unter 21 Jahren mindestens alle 6 Monate
eine erneute gesundheitliche Beratung wahrzunehmen.
Themen der gesundheitlichen Beratung
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisregelung
- Schwangerschaft
- Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
Die gesundheitliche Beratung findet in einem vertraulichen Einzelgespräch und angepasst an die persönliche Lebenssituation statt. Bei Bedarf und nur mit beiderseitiger Zustimmung kommt ein Sprachmittler zum Einsatz.
Bescheinigung
Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für Anmeldung beim Bereich 2-4/Bürgerservice, Öffentliche Ordnung erforderlich.
Auf Wunsch kann die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden.
Stand 08/2024
Sprechzeiten
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Kontakt
Olga Reingruber
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