Jugendgerichtshilfe
Kriminologische Einzelfalldiagnostik (MIVEA)
Als Ergebnis der seinerzeit auch in Oberhausen geführten Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Einrichtung eines „Haus des Jugendrechts“ hat sich die Jugendgerichtshilfe (JGH) 2010 dafür eingesetzt, die kriminologische Einzelfalldiagnostik der „Methode der idealtypisch vergleichenden Einzelfallanalyse“ (MIVEA) als Bearbeitungsstandard für die Fälle einzuführen, in denen eine kriminelle Gefährdung festzustellen ist.
Der institutionsübergreifende Einsatz der MIVEA ist eingebettet in eine entsprechende Beschlusslage des Präventiven Rates Oberhausen und Bestandteil der Zielvereinbarung Kinder- und Jugenddelinquenz.
Abhängig von der konkreten kriminologischen und pädagogischen Indikation sowie ggf. auch dem jeweiligen Stand des Ermittlungs-/Strafverfahrens entscheidet die JGH darüber, ob eine Fallbearbeitung mit MIVEA erfolgt.
Darüber hinaus ist die Einschätzung der kriminellen Gefährdung unter Verwendung eines speziellen Screeningbogens zum Erkennen von Syndromen krimineller Gefährdung fester Bestandteil der besonderen Bearbeitungsform im Haus des Jugendrechts und wird in der Interventionsplanung im Rahmen unserer Fallkonferenzen berücksichtigt.
Die institutionsübergreifende Vernetzung mit Hilfe der kriminologischen Einzelfalldiagnostik (MIVEA) wurde und wird in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel für Kriminologie, Strafrecht und Medinzinrecht, einschließlich Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sowie dem Institut für Angewandte Kriminologie weiterentwickelt.
Weiterführende Informationen zur Angewandten Kriminologie finden sich hier.