Bauordnung

Werbeanlagen

Werbeanlagen bedürfen ab einer bestimmten Größenordnung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung. Hierzu gibt es auch gesetzlich eingeführte Formulare. Bauanträge reichen Sie bitte in schriftlicher Form ein. Diese Stelle berät Sie aber auch zu Fragen der generellen Genehmigungsfähigkeit.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich 5-3/Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-3703

Anja Gerritzen
E-Mail: anja.gerritzen@oberhausen.de
Telefon: 0208 825-3572

Sylvia Hüsemann
E-Mail: sylvia.huesemann@oberhausen.de
Telefon: 0208 825-3271

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HINWEIS ZUR BERATUNG

Die Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Online-Terminverwaltung der Stadt Oberhausen möglich und findet ausschließlich telefonisch statt!