Natur und Landschaft
Der Landschaftsplan der Stadt Oberhausen
Zielsetzung des Landschaftsplanes
Der Landschaftsplan bildet auf örtlicher Ebene die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung.
Der Landschaftsplan ist ein Fachplan, der von den Kreisen oder kreisfreien Städten aufgestellt und als Satzung beschlossen wird.
Als einziger Flächenstaat hat Nordrhein-Westfalen seinem Landschaftsplan eine eigenständige Rechtsnorm gegeben, das heißt, der Landschaftsplan ist mit seinen Zielen behördenverbindlich, und, was seine Festsetzungen betrifft, auch gegenüber jeder/m einzelnen Bürger/in.
Wie jede Fachplanung muss auch der Landschaftsplan mit den Zielen und Darstellungen der Landes- und Regionalplanung sowie den Darstellungen und Festsetzungen der Bauleitplanung in Einklang stehen. Gegenüber den Fachplanungen der Wasserwirtschaft, der Flurbereinigung, der Abfallbeseitigung und des Straßenbaus kommt dem Landschaftsplan als querschnittorientierter ökologischer Planung ein besonderes Gewicht zu. Rechtliche Grundlage für seine Aufstellung ist das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz.
Der Landschaftsplan gilt für den gesamten, von Bebauung freien Außenbereich. Dies sind in Oberhausen ca. 35 % des Stadtgebietes, während der Planbereich im Landesdurchschnitt ca. 80 % der Gesamtfläche umfasst. Dieser Vergleich macht deutlich, dass der noch verbliebene Freiraum in Ballungszentren wie der Stadt Oberhausen besonders schutzbedürftig ist.
Der Landschaftsplan verfolgt zwar auch ästhetische Ziele, seine Anwendung ist jedoch schwerpunktmäßig auf die Sicherung der Landschaftsvielfalt und des Artenreichtums gerichtet. Mit dem Ziel der Sicherung des ökologischen Gleichgewichts des Naturhaushalts trägt er zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen bei.
Inhalte und Bestandteile des Landschaftsplanes
Der Landschaftsplan ist ein umfassendes Planwerk, das aus folgenden Inhalten besteht:
1. Darstellung der Entwicklungsziele für die Landschaft
2. Festsetzung besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft
3. Zweckbestimmung für Brachflächen
4. Besondere Festsetzungen
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Naturschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3582
E-Mail: naturschutzbehoerde@oberhausen.de