Vorlesen Bauordnung Bauberatung In dem Straßenverzeichnis der Stadt Oberhausen (siehe Downloads am Seitenende) finden Sie die aktuellen Straßen farblich sortiert nach der Zugehörigkeit der Baubezirke. Die Sachgebiete sind wie folgt aufgeteilt: Sachgebiet West Sachgebiet Ost Im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens besteht die Möglichkeit zu einzelnen Fragen den kostenfreien Service der telefonischen Bau- und Planungsberatung zu nutzen. Sie erhalten dort Auskünfte zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und den gesetzlichen Bestimmungen der Landesbauordnung. Hierzu ist die Zusendung eines Lageplans (Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung aller vorhandenen baulichen Anlagen) bzw. bei Nutzungsänderungen die Vorlage eines entsprechenden Grundrisses mit Ihrer Vorplanung erforderlich. Zu planungsrechtlichen Fragen: siehe Bereich Stadtplanung. Öffentliche Beratung zu planungsrechtlichen Fragestellungen Fachbereich 5-1-40/Planungsrecht und Verfahren Gegenstand der Planungsberatung sind bspw. folgende Fragestellungen: Darf auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden? Was darf gebaut werden/existiert ein Bebauungsplan? In welchem Ausmaß darf gebaut werden (Größe, Geschosse etc.)? Welche Nutzungen sind auf dem Grundstück zulässig? Im Anschluss daran können Sie einen Termin zur telefonischen Bauberatung vereinbaren, um bauordnungsrechtliche Aspekte zu erörtert. Bauberatung Bereich 5-3/Bauordnung Gegenstand der Bauberatung sind bspw. folgende Fragestellungen: Ist das Bauvorhaben genehmigungsbedürftig oder genehmigungsfrei? Wird für das Bauvorhaben ein/e Entwurfsverfasser/in/Architekt/in benötigt? Welche weiteren Vorschriften (wie z. B. Abstandsflächen, Herstellung von Stellplätzen, Nachbarbeteiligung u. a.) sind zu beachten? Welche Unterlagen werden benötigt? Hinweis Die Bau- und Planungsberatung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Online-Terminvergabe der Stadt Oberhausen möglich und findet ausschließlich telefonisch statt! Mit der Terminbestätigung erhalten Sie die Rufnummer des/der Ansprechpartners/in sowie eine E-Mail-Adresse, an die Sie Ihre Vorplanung senden können. Für eine Beratung ist mindestens die Vorlage einer aktuellen Flurkarte des Vorhabengrundstücks, bei Umbauten und Nutzungsänderungen auch die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte) des Gebäudes, in dem der Umbau bzw. die Nutzungsänderung geplant ist, erforderlich. Kontakt Stadt Oberhausen Bereich 5-3/Bauordnung Technisches Rathaus Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen Tel.: 0208 825-3405 (Frau Cammalleri) Fax: 0208 825-5283 E-Mail: bauordnung@oberhausen.de Downloads Straßenverzeichnis der Stadt Oberhausen