Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Die Stadt Oberhausen ist, wie alle Kommunen in Deutschland mit über 100.000 Einwohnern, zu einer erstmaligen Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet (vgl. § 4 Abs. 2 WärmeplanungsGesetz). Die Fülle der Aufgaben und die Erfahrung aus verschiedenen Bundesländern, in denen die kommunale Wärmeplanung bereits verpflichtend ist, zeigen, dass die Erstellung des Wärmeplans ein dauerhafter Multiakteurs-Prozess mit erheblichem Koordinierungsaufwand für die einzelnen Kommunen darstellt. Die Kommune als verantwortliches Organ für die ganzheitliche Umsetzung und Fortschreibung muss als Schnittstelle aller Akteure agieren und die Interessen aller Parteien berücksichtigen. Darunter versteht sich insbesondere die Koordination und Beteiligung aller externen und internen Belange, die Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung.
Zeit an die Zukunft zu denken, Bild: Adobe Stock/stockpics
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Für die Umsetzung, Begleitung und Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung wurde PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH  (PD) nun von der Stadt Oberhausen beauftragt. PD wird die Aufgaben zum Aufbau von Verwaltungsstrukturen, zur Einrichtung interner und externer Stakeholderbeteiligung sowie das Projektmanagement übernehmen.

Die PD hat wiederum die Energieversorgung Oberhausen AG (EVO) als Nachunternehmen beauftragt. Die EVO wird die technische Eignungsprüfung durchführen, Daten beschaffen, die Bestands- und Potenzialanalyse erarbeiten und abschließend Zielszenarien entwickeln sowie Inhalte für die Umsetzungsstrategie bereitstellen.

Im Umweltausschuss werden PD und EVO ihr geplantes Vorgehen, ihren Zeitplan und den aktuellen Stand zur Erstellung der Wärmeplanung in Oberhausen präsentieren.


KWP - Allgemeine Informationen

Welche Ziele verfolgt die kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung erarbeitet auf lokaler Ebene eine realistische und wirtschaftliche Möglichkeit, wie die treibhausgasneutrale Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme bis zum Jahr 2045 funktionieren kann. Sie soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet besonders geeignet ist und setzt damit die Leitplanken für eine detailliertere technische Ausführungsplanung mit den Akteuren vor Ort.

Wie läuft eine kommunale Wärmeplanung ab?

Die Methodik und Vorgehensweise einer kommunalen Wärmeplanung gliedert sich in vier Phasen. Zunächst erfolgt die Bestandsanalyse in Form einer räumlichen Darstellung des Gebäudebestands und derer Beheizungsstruktur. Anschließend erfolgt eine Potentialanalyse, bei der Einsparpotentiale ermittelt und verfügbare erneuerbare Energien Potentiale berücksichtigt werden. Darauf folgt die Formulierung des Zielszenarios, in der ein klimaneutraler Fahrplan zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahre 2045 festgelegt wird. In der letzten Phase erfolgt die Erarbeitung der Wärmewendestrategie mittels Maßnahmenkatalog zu Erreichung der gesetzten Ziele. Weiter ist die regelmäßige Evaluierung der kommunalen Wärmeplanung festgeschrieben

Warum ist eine grundsätzliche Wärmeplanung wichtig?

Die Versorgung mit Gas und Öl ist in hohem Maße von Importen abhängig. Ferner werden diese fossilen Energien durch weiter steigende CO2-Preise und durch Rohstoffabhängigkeiten teurer oder unsicherer. Die kommunale Wärmeplanung zeigt eine Umsetzungsstrategie für eine Wärmeversorgung auf, die nachhaltiger aufgestellt ist. Sie berücksichtigt lokale EE- und Abwärmepotenziale, die vorhandene Infrastruktur und die Entwicklung des Energiebedarfs. Die Wärmeplanung ist eine wichtige Grundlage für eine dauerhaft sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung.

Wer ist an der Wärmeplanung beteiligt?

Entlang der einzelnen Phasen der kommunalen Wärmeplanung ist ein umfassender Beteiligungsprozess vorgesehen. Beteiligt sind bspw. die Öffentlichkeit, Behörden, Energieversorgungs-, Wohnungsbau- und weitere Wirtschaftsunternehmen sowie politische und private Institutionen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die kommunale Wärmeplanung die Realität möglichst gut abbildet und von den verschiedenen Akteuren in Oberhausen getragen wird.

Bis wann soll die Erstellung der Wärmeplanung abgeschlossen sein?

Die Kommunale Wärmeplanung ist für alle Kommunen in Deutschland verpflichtend. Wie alle Kommunen mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss die Stadt Oberhausen eine erste kommunale Wärmeplanung Mitte 2026 vorlegen. Der Wärmeplan wird danach alle 5 Jahre aktualisiert fortgeschrieben.

Welche Daten werden für die Wärmeplanung benötigt?

Für die Wärmeplanung werden verschiedene Daten benötigt, darunter Informationen über den aktuellen Wärmebedarf, bestehende Versorgungsstrukturen, Potenziale für erneuerbare Energien und die geographischen Gegebenheiten in Oberhausen.

Was passiert nach der Wärmeplanung?

Im Anschluss an die Wärmeplanung gilt es, die in dem Zielszenario beschriebenen Maßnahmen weiter zu detaillieren und umzusetzen. Durch die rollierende Fortschreibung erhält der Wärmeplan auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität eine sich an gegebene Verhältnisse anpassende Aktualität.  


KWP-Informationen für mich in Oberhausen

Hat die Veröffentlichung eines Wärmeplans Auswirkungen darauf, welche Heizung ich einbauen darf?

Nein. Der Kommunale Wärmeplan stellt ein Zielszenario dar. Darin enthaltene Angaben zu möglichen Wärmenetzausbaugebieten haben keine Rechtsfolgen und keinen verbindlichen Charakter für die Stadtplanung. Die im Gebäudeenergiegesetz genannten Rahmenbedingungen zum Heizungstausch bleiben vom Kommunalen Wärmeplan unberührt. Die frühe Veröffentlichung eines Wärmeplans hat keine Nachteile für die Bürgerschaft. Rechtswirkung hätte erst eine gesonderte Entscheidung im Stadtrat zu Wärmenetzausbaugebieten oder Wasserstoffnetzausbaugebieten. Diese besteht jedoch nicht automatisch in der Pflicht einer Umsetzungsoption.  

Was kann ich bei einem irreparablen Defekt meiner Heizung tun, wenn noch keine Klarheit über die zukünftige Wärmeversorgung gemäß KWP zu meinem Wohnort vorliegt?

Es fällt schwer in eine neue Heizung zu investieren, wenn nicht klar ist, ob Fernwärme oder eine andere Wärmeversorgung eine Option sein wird. Fällt die Heizung aus und kann nicht repariert werden, sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Übergangsfrist zum erneuten Einbau einer fossilbetriebenen Heizung von fünf Jahren vor (vgl. § 71i GEG 2024). Es besteht die Möglichkeit für die Übergangslösung eine Mietheizung oder ein gebrauchtes Gerät zu verbauen, um die wirtschaftliche Belastung gering zu halten. Das GEG sieht neben Übergangsfristen jeweils eine fachkundige Beratung (bspw. Installateure und Heizungsbauer) vor, um sicher zu stellen, dass sowohl die technischen als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (u.a. steigende CO2-Preise) berücksichtigt werden. Die Wärmeplanung, welche in den entsprechenden Fällen den Fachkundigen bekannt sein wird, gibt parallel Aufschluss in welchen Gebieten sich eine leitungsgebundene Wärmeversorgung strategisch sinnvoll erscheint.

Wie kann ich an der Wärmeplanung teilhaben?

Sie haben die Möglichkeit an den öffentlichen Veranstaltungen, die unter der dem Reiter „Aktuelles“ auf der Website www.oberhausen.de/kwp veröffentlicht werden, teilzuhaben. Weiter steht Ihnen das Team des Klimaschutzes der Stadt Oberhausen per Telefon 0208 -825 3569 oder per E-Mail kwp@oberhausen.de zur Verfügung.

Wann kann ich mit konkreten Informationen rechnen und wo finde ich weitere Informationen?

Die Stadt Oberhausen wird regelmäßig zum aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung unter www.oberhausen.de/kwp bereitstellen.

Wie wird der Datenschutz bei der Erhebung von Daten für den Wärmeplan gewährleistet?

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Die Stadt Oberhausen ist als planungsverantwortliche Stelle berechtigt die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung notwendigen Daten entsprechend des § 10 des Wärmeplanungsgesetzes –WPG zu verarbeiten.

Aktuelles

Hier erhalten Sie zukünftig aktuelle Informationen zu Bürgerveranstaltungen und ähnlichen Themen bezogen auf die Umsetzung der KWP in Oberhausen.

Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Klimaschutzes der Stadt Oberhausen unter den nachfolgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3569
Fax: 0208 825-5290
E-Mail: kwp@oberhausen.de