Kinder, Jugend und Familie
Servicestelle Kinderschutz
Weil Kinderschutz uns alle angeht
gibt es beim Bereich Kinder, Jugend und Familie seit dem 01.01.2012 ein besonderes Beratungsangebot für Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) in Kontakt stehen.
Sicher haben auch Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit schon einmal erlebt, dass Kinder und Jugendliche in Notlagen geraten. Vielleicht haben Sie Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung wahrgenommen oder es hat Sie auch nur ein vages Gefühl beschlichen, dass Etwas das Wohl und die Sicherheit eines Kindes einschränken, ja vielleicht sogar bedrohen könnte. Dabei kommt es immer auch auf das Lebensalter und den Entwicklungsstand des einzelnen Kindes oder Jugendlichen an, wie sich eine Gefährdungslage darstellt und entwickelt.
Durch die Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 01.01.2012 hat der Gesetzgeber insbesondere für den Kreis der beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehenden Personen die Bedeutung eines verbindlichen Handlungsrahmens im Kinderschutz herausgestellt und entsprechende Beratungsangebote festgeschrieben.
Kontakt
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Kinder, Jugend und Familie
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46042 Oberhausen
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