Ausbildung

Ausbildungsvertrag

Wenn du den Einstellungstest und das Vorstellungsgespräch überstanden und eine Zusage hast, kann es eigentlich losgehen - aber nur eigentlich: Denn bevor es richtig losgeht, musst du erstmal einen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Der Ausbildungsvertrag muss laut § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) immer schriftlich erfolgen und von dir und deinem Arbeitgeber unterschrieben werden.


Der Ausbildungsvertrag muss unter anderem folgende Punkte beinhalten:

Beginn und Dauer der Berufsausbildung
Eine genaue Bezeichnung deines Ausbildungsberufes
Das Tätigkeitsfeld, in dem du ausgebildet werden sollst
Ziele der Ausbildung
Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
Urlaubsanspruch
Hinweise auf Tarifverträge oder spezielle Betriebsvereinbarungen


Du solltest darauf achten, dass du an deinem ersten Arbeitstag bereits deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, wenn nicht, wende dich sofort an deinen Ausbilder, den Betriebs-/Personalrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Ausnahme hierbei bildet die Beamtenlaufbahn. Wenn du bei einer Stadt bzw. einem Kreis, einer Landes- oder Bundesbehörde in den "Vorbereitungsdienst" gehst (so nennt sich hier die Ausbildung), bist du während deiner Ausbildung schon verbeamtet (Beamter auf Widerruf), d.h. du stehst in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu deinem Dienstherrn (also deinem Arbeitgeber). Hier hast du dann keinen Ausbildungsvertrag, sondern eine Urkunde, die du auch nicht unterschreiben musst, sondern durch Entgegennahme anerkennst, dass du 'ernannt' wirst.

Die nachfolgenden zwei Links geben dir weitere Informationen zum Thema Ausbildungsvertrag und dort kannst du dir auch einen Muster-Ausbildungsvertrag anschauen.

Die IG-Metall hat auf Ihren Jugendseiten alles Wichtige zum Thema Ausbildungsvertrag zusammengefasst. Aber auch die Industrie- und Handelskammer Köln (IHK Köln) hat viele Informationen und vor allem wesentliche Rechtsquellen auf Ihrer Internetseite zusammengefasst.