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Wohnberatung weist auf Fördermöglichkeiten für den Abbau von Barrieren hin

21.02.2024

Ab sofort können Privatpersonen mit Eigentum oder Mieterinnen und Mieter wieder einen Investitionszuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen, wenn sie Barrieren an Wohngebäuden reduzieren möchten. Darauf weist die städtische Wohnberatung hin. Aufgrund der hohen Nachfrage empfiehlt es sich, schnell zu reagieren und zeitnah den entsprechenden Antrag zu stellen.

Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel der Einbau einer ebenerdigen Dusche, der Abbau von Schwellen, die Überwindung von Treppen etwa durch die Installation von Treppenliften. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn des Umbaus im KfW-Zuschussportal online gestellt werden. Nähere Auskünfte hierzu finden Interessierte auf den Internetseiten der KfW-Bank. Dort dann das Stichwort Barrierereduzierung-Investitionszuschuss (455-B) eingeben.

Informationen über Förderung, Voraussetzungen sowie zu weiteren Anpassungsmöglichkeiten des Wohnumfeldes erhalten Bürgerinnen und Bürger über die Wohnberatung der Stadt Oberhausen, telefonisch unter 0208 825-4120 oder per E-Mail an wohnberatung@oberhausen.de.