6. Bürgerdialog in Borbeck

2018 wurde die dritte Säule zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ins Leben gerufen: Der Bürgerdialog im Stadtteil („Auf ein Wort mit Daniel Schranz“). Hierbei haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, direkt und unmittelbar mit dem Oberbürgermeister ins Gespräch zu kommen und sich über (Fehl-)entwicklungen im Stadtteil auszutauschen.

Der sechste Bürgerdialog in Borbeck fand am 23. Mai 2019 im Gasthaus Matecki statt.


Hier finden Sie die Berichterstattung in der WAZ.


Antworten auf offene Fragen oder Anmerkungen im Bürgerdialog Borbeck:

Frage/Anmerkung   Antwort
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich über fehlende Abfallbehälter im Gehölzgarten Ripshorst beklagt.   Nach aktueller Anfrage beim Regionalverband Ruhr werden zeitnah neun feste Abfallbehälter im Gehölzgarten Ripshorst aufgestellt und installiert. Mittlerweile sind die Mülleimer installiert.
Eine Bürgerin merkte an, dass die Fahrzeuge auf der Sühlstraße oftmals zu schnell fahren.  

Die Stadt Oberhausen wird in dieser Woche (22. Kalenderwoche) eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung auf der Sühlstraße durchführen. Nachtrag: Es wurden mehrere Verstöße im Verwarngeldbereich und einige im Ordnungswidrigkeitenbereich festgestellt. Auch künftig werden dort Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

Der Hinweis wurde ebenfalls an die Polizei Oberhausen weitergegeben. Im Bereich Sühlstraße wurde und wird die Geschwindigkeit unregelmäßig durch den Verkehrsdienst der Polizei überprüft.

Einige Bürgerinnen und Bürger haben die Verkehrssituation an der Ecke Osterfelder Straße/Ripshorster Straße bei Staulagen angesprochen. Viele Verkehrsteilnehmer/-innen fahren zu oft in den Kreuzungsbereich ein, obwohl die Signale in absehbarer Zeit „rot“ anzeigen würden. Dadurch ist der Verkehrsabfluss auf der Ripshorster Straße behindert.   Auch dieser Hinweis wurde an die Polizei Oberhausen weitergegeben. Verkehrsdienst und Streifendienst werden den Bereich im Blick behalten.
Mehrere Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich über die Beeinträchtigungen und Lärm, die von dem Gewerbegebiet Ripshorster Straße auf Essener Stadtgebiet ausgehen.   Auf Anfrage bei der Stadt Essen teilt diese mit, dass sie drei Grundstücke in dem Gewerbegebiet gekauft und die Mietverträge gekündigt hat. Aufgrund von Kündigungsfristen wird sich die Räumung jedoch teilweise bis in das Jahr 2020 hinein ziehen. Unabhängig davon hält die Stadt Essen den Kontroll- und Ahndungsdruck sowohl durch Erlass von Ordnungsverfügungen als auch durch fachbereichs- und behördenübergreifenden Maßnahmen hoch.  

Einige Bürgerinnen und Bürger hatten bereits Informationen und Kenntnisse über einen Neubau der Kanalbrücke Einbleckstraße.

 

Laut Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) wird der Neubau der Einbleckstraßen-Brücke Nr. 324 nicht zeitnah stattfinden. Aufgrund des schlechten Zustands bzw. schlechteren Zustandes  von anderen Brückenbauwerken im Amtsbereich des WSA Duisburg-Meiderich hat der Neubau der Einbleckstraßen-Brücke nicht die höchste Priorität. Nach derzeitigen Planungen kann ein Neubau nicht vor 2026 realisiert werden.

Mobilität war beim Bürgerdialog ein großes Thema für die Menschen. Dabei sprachen sie sich für eine Verlängerung der SB 94 nach Borbeck aus bzw. eine bessere Anbindung an die Stadt Essen. 

 

Leider ergibt sich kein geeigneter Linienweg für die angesprochene Strecke. Es stellen sich folgende Probleme:
Die Eisenbahnbrücke Ripshorster Straße weist eine für Busse zu geringe Durchfahrtshöhe auf. Die Brücke an der Tunnelstraße und die Tunnelstraße selbst sind zu schmal, um den Busverkehr stabil durchführen zu können. Hinzu kommt die Einbahnstraßenregelung in diesem Bereich. Die Brücke an der Vondernstraße ist durch die Einengung am vorgelagerten Bahnübergang ebenfalls zu schmal für den Busverkehr.

Bei allen drei Varianten würde der Busverkehr den Bahnübergang Ripshorster Straße überqueren müssen. Dieser Bahnübergang weist lange Schließzeiten auf. Das bedeutet, dass umsteigende Fahrgäste wegen einer geschlossenen Schranke möglicherweise ihre Anschlüsse verpassen. Für den Busverkehr bedeutet es, dass direkt zu Beginn einer Fahrt ein erhebliches Risiko für die Pünktlichkeit besteht.

Die Anwohner begrüßen zwar die Maßnahmen des kommunalen Ordnungsdienstes, fragen jedoch nach einer Handhabe gegen die Kleintransporter an der Ankerstraße.

 

In dem Bereich dürfen lediglich PKW parken. Der Begriff PKW umfasst allerdings Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t. Insofern kann es zutreffen, dass die Kleintransporter dort regelkonform parken. Weitergehende Beschränkungen durch Zusatzzeichen sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Die Ankerstraße ist eine öffentliche Straße im Sinne des Straßen –und Wegegesetzes NRW. Parken ist als Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen überall erlaubt.

Nach dem Bürgerdialog wurde darauf hingewiesen, dass der Kanal der Ripshorster Straße auf Essener Gebiet erneuert werden soll.

  Die Stadt Essen erklärte auf Anfrage, dass die Ripshorster Straße für diese Baumaßnahme komplett gesperrt werden muss. Um Rettungsfahrzeugen und LKWs das Befahren der Ripshorster Straße von der anderen Seite zu ermöglichen, wird die Bahnunterführung temporär, also für die Zeit der Baustelle, um 1,10 m tiefer gelegt. Danach wird die Ursprungshöhe wieder hergestellt. Mit der Maßnahme soll im Herbst 2019 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt rund ein Jahr.

Aufgrund von Wünschen bzw. Beschwerden aus der Bevölkerung (u.a. Altenheim) sollen insgesamt vier Parkbänke am Nord- und Südufer des Rhein-Herne-Kanals aufgestellt werden.

  Derzeit hat der Bereich Umwelt keinen Ansatz im Haushalt, um die Aufstellung der Bänke zu finanzieren. Der Bereich bemüht sich jedoch um ein Sponsoring.
Im Bürgerdialog wurde nach dem aktuellen Stand der Maßnahmen aus dem Rahmenplan Borbeck gefragt.  

Die städtebauliche Rahmenplanung „Oberhausen – Borbeck“  wurde 2007/2008 unter intensiver Beteiligung der Bürger*innen erarbeitet und enthält Aussagen zu möglichen Entwicklungen bezogen auf die Themenbereiche

• Nahversorgung,
• Wohnen,
• Grün- und Freiraum,
• Wegeverbindungen,
• Gestaltung.

Anlass für die Rahmenplanung war die Schließung des einzigen Lebensmitteleinzelhandels und die damit einhergehende Einschränkung der Nahversorgung im Stadtteil.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Rahmenplan ein informelles Planungsinstrument ist, das auf der Grundlage einer Bestandsbeschreibung und –Bewertung Ziele und letztlich Maßnahmenvorschläge formuliert. So können Entwicklungsrichtungen und Potenziale aufzeigt werden.

Die Umsetzung der im Rahmenplan entwickelten Maßnahmen ist von vielen Faktoren und Akteuren abhängig. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang z. B. die Eigentumsverhältnisse, die Absichten der Eigentümern und Investoren  und die rechtlichen Voraussetzungen. Seit Fertigstellung des Rahmenplans wurden bereits einige Maßnahmen umgesetzt. So konnte das zentrale Ziel der Sicherstellung der Nahversorgung bereits frühzeitig durch die Ansiedelung eines Markant-Marktes umgesetzt werden. Ferner wurden einige ergänzende bauliche Maßnahmen durchgeführt. Die  Aufwertung / der Umbau der Sportanlage ist in der Planung. Auch die Entwicklung des großen Wohnbaupotentials an der Ripshorster Straße hat mit der Insolvenz der Firma NEWAG neue Dynamic entwickelt. Hier ist die Aufstellung eines Bebauungsplans geplant, an dem auch Bürger*innen gemäß den gesetzlichen Vorgaben beteiligt werden.

Wie auch das Beispiel Borbeck zeigt, dauert die Umsetzung eines solchen Rahmenplanes und die daraus resultierenden Planungsprozesse in der Regel mehrere Jahre. Neben den bereits umgesetzten Maßnahmen werden in Abhängigkeit von den o. g. Faktoren und Akteuren weitere Maßnahmen -je nach Machbarkeit- Zug um Zug umgesetzt werden. Der Rahmenplan behält also weiterhin seine Gültigkeit.

 

Kontakt

Stadt Oberhausen, Bereich 0-1/Stadtkanzlei
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Patrizia Eikelberg
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2285
E-Mail: buergerbeteiligung@oberhausen.de