Erlaubnisse
Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
Ausnahmegenehmigung für Anwohner (Bewohnerparkausweis)
Jeder Anwohner, der im Bereich einer Kurzzeitparkzone mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner beantragen. Das Kraftfahrzeug (ausschließlich PKW) muss auf den Anwohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden (Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter). Weiter darf kein anderweitiger Abstellplatz vorhanden sein.
Jeder Anwohner erhält nur eine Ausnahmegenehmigung.
Bei Antragstellung bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein, Benutzungsbescheinigung bei Fremdfahrzeug
Den Bewohnerparkausweis können Sie auch online im Serviceportal beantragen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt zur Zeit 30,70 Euro für ein Jahr, für zwei Jahre 61,40 Euro
Änderungen des Parkausweises bei Fahrzeugwechsel
Bei Fahrzeugwechsel wird ein neuer Bewohnerparkausweis für die restliche Gültigkeit des vorhandenen Ausweises ausgestellt. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 5,00 Euro. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis
- neuer Fahrzeugschein
- bisheriger Bewohnerparkausweis
Verlust des Parkausweises
Sollte der Parkausweis verloren gegangen sein, kann eine Zweitschrift gebührenpflichtig ausgestellt werden. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 5,00 Euro.
Zuständig sind die Bürgerservicestellen: |
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Bürgerservicestelle Alt-Oberhausen |
Bürgerservicestelle Sterkrade |
Bürgerservicestelle Osterfeld |
Sammel-E-Mail-Adresse: bewohnerparkausweis@oberhausen.de
Eine Online-Beantragung ist über das Service-Portal der Stadt Oberhausen möglich. Sollten Sie über keinen Internetanschluss verfügen, wenden Sie sich bitte an die Serviceline der Stadt Oberhausen unter der Rufnummer 0208 825-1.
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Parkausweis für Schwerbehinderte
Die Ausstellung dieses Ausweises ist möglich, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis den Vermerk "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "bl" (blind) haben. Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Bei erstmaliger Antragstellung bzw. einer Verlängerung ist der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sowie ein Lichtbild mitzubringen.
Zuständig sind die oben aufgeführten Bürger-Servicestellen Alt-Oberhausen und Sterkrade.
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |