16. Bürgerdialog Klosterhardt

"Auf ein Wort mit Daniel Schranz"

Der Bürgerdialog hat am Donnerstag, 2. Februar 2023, 18:30 Uhr, in der Gaststätte Zur Antony-Hütte, Hasenstraße 20, stattgefunden.

Bereits zu Anfang der Dialogtour des Oberbürgermeisters gab es einen Bürgerdialog in Klosterhardt. Was hat sich in der Zwischenzeit geändert? Was ist neu hinzugekommen? Oberbürgermeister Daniel Schranz freute sich auf die Neuigkeiten im Stadtteil.

Impression

Bürgerdialog Klosterhardt
Foto: Stadt Oberhausen

Die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger wurden an die Fachverwaltung weitergegeben. 

ANTWORTEN AUF OFFENE FRAGEN ODER ANMERKUNGEN IM BÜRGERDIALOG KLOSTERHARDT (Stand 07.06.2023):

Nach Überprüfung der dortigen Parksituation und der Straßenaufteilung im Bereich der Hügelstraße besteht aus Sicht der Verkehrsplanung derzeit keine Notwendigkeit für die Schaffung neuer Parkplätze, da der Parkdruck im gesamten Gebiet zu gering ist. Der vorhandene Straßenquerschnitt ermöglicht zudem nicht die Anordnung weitere Stellplätze, da hierdurch die Restfahrbahnbreite oder Gehwegbreite unter das Mindestmaß eingeschränkt werden müsste.

Nach dem Bürgerdialog wurde städtischerseits am 07.02.2023 eine Verkehrsmessung durchgeführt, bei der auf der Hügelstraße in beiden Richtungen insgesamt 11 Fahrzeuge zu schnell gefahren sind. Diese lagen im unteren Verwarngeldbereich.

Im Zeitraum 13.02. bis 16.02.2023 wurde städtischerseits eine semistationäre Anlage aufgebaut, die in beiden Fahrtrichtungen die Geschwindigkeiten überwacht. Bei dieser Kontrolle sind 86 Fahrzeuge zu schnell gefahren. Diese lagen überwiegend im unteren Verwarngeldbereich (einer im unteren Ordnungswidrigkeitenbereich).

Diese Ergebnisse ist unauffällig und vergleichbar mit anderen verkehrsberuhigten Bereichen in Oberhausen.

Nach dem Bürgerdialog wurde städtischerseits vom 08.02.2023 bis 10.02.2023 eine semistationäre Anlage aufgebaut, die in beiden Fahrtrichtungen die Geschwindigkeiten überwacht. Bei dieser Kontrolle sind 12 Fahrzeuge zu schnell gefahren. Diese lagen im unteren Verwarngeldbereich. Dieses Ergebnis ist vergleichbar mit anderen verkehrsberuhigten Bereichen in Oberhausen.

Eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduktion z. B. durch Geschwindigkeitshügel, Aufpflasterungen oder ähnlichem wurden bislang im gesamten Stadtgebiet noch nicht umgesetzt, da diese ein Problem für Rettungsdienste darstellen.

Aus Sicht des städtischen Arbeitsbereiches Mobilität stellt sich die Borkstraße verkehrlich unauffällig dar. Dennoch sind im Bereich Mobilität in den letzten Jahren immer wieder Beschwerden dieser Art eingegangen, die mit der Polizei thematisiert wurden. Bei den polizeilich durchgeführten Kontrollen wurde laut Polizei jedoch kein falsches Geschwindigkeitsverhalten festgestellt.

Die Stadt testet derzeit auf der Bismarckstraße im Bereich des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums sogenannte „Berliner Kissen“ zur Verkehrsberuhigung. Dabei handelt es sich um aus Gummi bestehende, mittige Fahrbahnerhöhungen. Aktuell wird die Wirkung und die Haltbarkeit getestet. Sollte sich das System, insbesondere hinsichtlich der Haltbarkeit, bewähren kann dieses auch an weiteren Stellen im Stadtgebiet zur Verkehrsberuhigung genutzt werden – also zum Beispiel auch an der Borkstraße.

Damit der verkehrsberuhigte Bereich der Borkstraße besser zu erkennen ist, wird ein zweites Schild (Verkehrsberuhigung) angebracht.

Eine Ergänzung oder Verbreiterung von Stellplätzen ist schwer umsetzbar, da die erforderlichen Restfahrbahnbreiten und Bewegungsräume nicht mehr ausreichen würden und insbesondere größere Fahrzeuge (z. B. Müllfahrzeuge) die Straße dann nicht mehr befahren können. Zudem würden weitere Stellplätze auch die Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit durch schlechtere Sichtbeziehungen für Fußgänger einschränken.

Zur Verkehrsberuhigung sind weitere oder breitere Stellplätze zudem nur bedingt geeignet. Erfahrungen zeigen, dass zusätzliche Stellplätze erst in den Abendstunden, wenn alle Parkplätze belegt sind, eine Wirkung haben und in der überwiegenden Zeit keine Verkehrsberuhigung allein mit weiteren Stellplätzen zu erreichen ist.

Auf Basis des Oberhausener Next Generation Access Entwicklungskonzeptes (NGA) – Ratsbeschluss aus 06/2020 - soll, in Einklang mit Bundes-und Landeszielen, bis zum Jahr 2030 eine vollflächige, gigabitfähige Breitbandversorgung erfolgen – im besten Fall auf Basis modernster Glasfasertechnologien.
Zur Zielerreichung stehen vorrangig zur Verfügung:

  • Fördermittel zum Glasfaserausbau
  • Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch Telekommunikationsunternehmen (TKU)

Die Stadt Oberhausen beteiligte sich erfolgreich an allen bisherigen Förderaufrufen. Das Projekt „Förderung weißer Flecken im 5. Call“ befindet sich bereits seit 08/2020 in der baulichen Umsetzung. Die Projekte „Förderung weißer Flecken im 6. Call“ sowie „Förderung im Sonderaufruf Gewerbegebiete“ stehen kurz vor der Umsetzung – Mit dem Projektstart ist für Mitte 2023 zu rechnen.
Ein weiterer angekündigter Förderaufruf bietet grundsätzlich die Möglichkeit, alle bis dahin noch unterversorgten Hausadressen, ca. 13.000 „graue Flecken“ zu versorgen. Die Lage und Häufung in Oberhausen ist der anliegenden Karte zu entnehmen (Quelle: Gigabit NRW, Stand 09/22). Hier wird der Fokus aller weiteren Glasfaserausbauprojekte liegen.
Vorrangig zu künftigen Fördermöglichkeiten werden allerdings seit 02/2022 eigenwirtschaftliche Ausbauaktivitäten der Telekommunikationsunternehmen aktiv angefragt und in der Umsetzung unterstützt. Angestrebt wird hier die Unterstützung eines zeitnahen, möglichst weitreichenden, eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Die Vorteile sind hierbei offensichtlich: quartiersbezogene Ansätze zum Aufbau gesunder/lückenloser Netztopografien und die wesentlich schnellere bauliche Umsetzung, da langwierige Förderverfahren entfallen (1 ,5 Jahre vs. 5 Jahre). Drei solcher Projekte führen im Zeitraum 2021 bis 2023 zur potentiellen Glasfaserversorgung von ca. 5.500 Hausadressen in den Gebieten Alt Oberhausen, Marienviertel und Osterfeld.
Nur in Ausnahmefällen soll auf dem Wege zur Vollversorgung noch auf Fördermittel zurückgegriffen werden.

Konkret zu Hausadressen auf der Straße „Am Schacht IV“:
Es handelt sich um förderfähige Ausbauadressen, die entweder im Zuge des eigenwirtschaftlichen Ausbaus versorgt werden oder im Rahmen der folgenden Förderrichtlinie zum geförderten Ausbau angemeldet werden können. Eine zeitliche Einordnung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Perspektiven für Klosterhardt:
Je nach Gebietsdefinition bis zu 4.500 Hausadressen ausgewiesen. Im Falle des von hier angestrebten, eigenwirtschaftlichen Glasfaservollausbaus, würden alle Hausadressen profitieren können. Sollte lediglich der geförderte Glasfaserausbau in Betracht kommen, könnten immer noch bis zu 2.000 Hausdressen von der neuen Technologie profitieren (Differenz ergibt sich, da bereits viele gigabitfähige Hausanschlüsse „alter Technologien“ bestehen, die nicht förderfähig wären).

Glasfaserausbau in Oberhausen – Fragen zur Mitverlegung bei Baumaßnahmen
Fragestellungen zur Mitverlegung bei zeitgleichen, alternativen Bautätigkeiten, treten nur in Einzelfällen auf.
Hier ist anzumerken, dass die Stadt Oberhausen weder Eigentümer noch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsstrukturen ist. Die Eigentümer und Betreiber solcher Strukturen agieren am freien Markt. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) räumt diesen hierbei erhebliche Freiräume in der Leitungsverlegung ein.
Ortsaktive Telekommunikationsunternehmen werden im Zuge ihrer Projektumsetzungen über anstehende Straßenbaumaßnahmen informiert und können sich über den Arbeitskreis Baustellenmanagement auch selbst aktiv einbringen.
Die Möglichkeit der Mitverlegung wird durch die TKU genutzt, wenn deren vollumfänglichen Ausbauaktivitäten im Gebiet einer zeitgleichen Straßenerneuerung bereits abschließend geplant sind und zur Umsetzung anstehen.
In allen anderen Fällen wird grundsätzlich von Möglichkeiten der Mitverlegung seitens der TKU kaum Gebrauch gemacht. Hier lässt sich die Wirtschaftlichkeit im Zuge eines „Teilabschnittausbaus“, ohne ein funktionierendes Netz geplant zu haben oder dieses bereits zu betreiben, für das Unternehmen nicht abbilden.
Eine konkrete Telekommunikationslinienplanung für die Straße „Am Schacht IV“ ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Eine Berücksichtigung im Zuge der aktuellen Straßenerneuerungsmaßnahme kann daher leider nicht erfolgen. Soweit die ortsaktiven TKU zwischenzeitlich andere Planungsstände übermitteln, werden diese möglichst im Wege der Mitverlegung berücksichtigt.

Entwicklungen zum Breitbandausbau werden in der Regel, soweit rechtlich verbindlich, öffentlich bekanntgegeben und auch über die Homepage der Stadt Oberhausen abgebildet.

Detailanfragen können an die Breitbandkoordination gestellt werden: Carsten Kupzick, 0208/825-2896, carsten.kupzick@oberhausen.de

Ein Bürger erfragte den aktuellen Planungsstand zum Melanchontonhauses, da das Grundstück von den neuen Eigentümer/-innen umgenutzt werden soll.
Für den Bereich Teutoburger Straße 210 gilt der Bebauungsplan Nr. 263, der für das Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festsetzt. In Beratungsgesprächen zwischen der Planungsverwaltung und den neuen Grundstückseigentümer/-innen werden Möglichkeiten einer Überplanung des Standortes besprochen. Derzeitig bleibt der Bebauungsplan 263 bestehen.

Vorschlag: Umbau der bisherigen starren Basketballanlagen in höhenverstellbare Anlagen. So können vor allem die jüngeren Sportler und Sportlerinnen an den Basketballsport herangeführt werden. Die jetzigen Anlagen sind absolut nicht mehr zeitgemäß und lassen ein Spiel im Grundschulbereich kaum zu. Ein für eine Stadt, die bereits Frauen Bundesliga bieten konnte, kaum vertretbarer Zustand.

Aktuell beschäftigt sich die Fachverwaltung mit der Anfrage. Eine Antwort wird hier nachgereicht.

Mängel an den Straßen und auch den Nebenanlagen bzw. Rad- und Fußwegen werden durch die WBO (Wirtschaftsbetriebe Oberhausen) regelmäßig erfasst. Die Beseitigung von Schäden erfolgt dann im Rahmen der ermittelten Prioritäten und der vorhanden Kapazitäten.

Die Amselstraße verfügt allerdings über keine Radwege, da sich die Straße in einer Tempo 30 Zone befindet und sicher auf der Fahrbahn gefahren werden kann. 

Grundsätzlich nimmt die WBO auch Hinweise auf Straßenschäden im Stadtgebiet unter der E-Mail-Adresse strassenschaeden@wbo.oberhausen.de entgegen und prüft diese.

Die Harkortstraße verfügt über einen noch baulichen vorhandenen Hochbordradweg, welcher in einem schlechten Zustand ist und nicht mehr den aktuellen Regelwerken entspricht. Daher wurde die Benutzungspflicht des Radweges aufgehoben und es wird das Befahren der Straße empfohlen. Zur Erstellung neuer Radwege ist ein Neubau der gesamten Straßen erforderlich, da der Straßenquerschnitt verändert werden müsste. Aktuell befindet sich die Straße aber nicht im Straßenbauprogramm der Stadt Oberhausen.

Auf der Teutoburger Str. befindet sich ein hochwertiger Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, welche durchgängig befahrbar ist.

Aufgrund der Pommesbude parken oft Autos auf dem Gehweg, somit auf dem Fahrradweg. Weiterfahrend über die Mülheimer Str. auf die Virchowstraße ändert sich der Radweg vom Bürgersteig auf die Straße. Der Bürger fragt, ob auf der Schwartzstraße der Radweg auch auf die Straße verlegt werden kann. Zudem sei die Radführung durch die Beschilderung von der Virchowstraße Richtung Arndstr. Ungünstig, da diese schlecht zu befahren sei. Der Bürger schlägt vor, die Radführung auf die Liebknechtstraße zu ändern.

Das Problem in diesen Bereich ist bekannt und es gibt bereits einen politischen Antrag (Vorlage - A/17/1422-01 und Sachstand A/17/2696-01) zu dem Thema. Der Abschnitt wurde daher bereits ins Straßenbauprogramm aufgenommen und es wird aktuell eine entsprechende Planung zur Umgestaltung  der Radverkehrsführung erstellt. Die Ordnungsbehörde kontrolliert in regelmäßigen Abständen die parkenden Autos auf dem Radweg im Bereich vor dem Imbiss.

Aktuell wird ein Kataster der gesamten Radwegweisung in Oberhausen erstellt. Zudem erarbeitet die Stadt Oberhausen ein Radverkehrskonzept inkl. Netzplanung für Oberhausen. Auf der Grundlage wird dann auch die Wegweisung überprüft. Ggf. ändert sich hierdurch auch die angesprochenen Parallelführung zur Mülheimer Straße über die Arndstraße.

Der Wasserstand hat sich aufgrund der Wetterbedingungen (zu wenig Regen) gesenkt. Zudem  hat der Angelverein in der Zwischenzeit ein fehlendes Brett der Staustufe wieder installiert, um den Wasserstand auf das bisherige Niveau anzuheben.

Bezüglich der Schlammentfernung wird die SBO (Servicebetriebe Oberhausen) die Schlammanalyse beauftragen. Im Anschluss daran wird diese ein Angebot zum SchlixX Plus-Verfahren (Erklärvideo) einholen. Die SBO steht bereits in Kontakt mit den Angelvereinen.

Das von-Wenge-Haus ist nicht städtisch geführt. Das Seniorenhaus wurde kontaktiert, das Problem ist bekannt und soll angegangen werden. Auch wird über eine Einzäunung nachgedacht.

Städtischerseits wurde die angrenzende städtische Wiese geprüft. Nach mehreren Ortsbegehungen konnte kein Handlungsbedarf (Reinigung, Hundekotbeutelspender) an dieser Stelle festgestellt werden.

Laut den Richtlinien (R-FGÜ 2001) für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (kurz FGÜ) sind FGÜ in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Sowohl der Siedlerweg als auch die Tackenbergstraße befinden sich in einer Tempo 30-Zone. Ausnahmen zur Einrichtung eines FGÜ in Tempo 30 Zonen müssen begründet werden. Die Verkehrsstärken der KFZ im Siedlerweg wurden erhoben. In den Spitzenstunden am Morgen als auch in den restlichen Tageszeiten wurden keine KFZ-Verkehrsstärken von mehr als 100 KFZ gemessen. Laut den R-FGÜ 2001 kann die Einrichtung eines FGÜ ab einer KFZ-Verkehrsstärke von 200 KFZ in der Spitzenstunde erst in Betracht gezogen werden, empfohlen wird ein FGÜ erst ab einer Belastung von 300 KFZ zur Spitzenstunde.
Alternativ hierzu werden zur Zeit Schülerweghelfer von der Verkehrswacht ausgebildet, die zu Schulbeginn und Schulschluss der Grundschule das Queren der Straßenseite im Siedlerweg und in der Tackenbergstraße von Schüler/-innen erleichtern sollen. Hierzu wird das Verkehrszeichen Nr. 365 – Verkehrshelfer – aufgestellt, welches bereits verkehrsrechtlich angeordnet wurde. 

Die SBO (Servicebetriebe Oberhausen) wurde informiert und teilt mit, dass seit einigen Jahren Zug um Zug die Wege in Park- und Grünanlagen kontinuierlich instand gesetzt werden. Für dieses Jahr ist u. a. auch eine Wegeinstandsetzung im Volksgarten Osterfeld vorgesehen. Die Gesamtwegeflächen im Forstgarten Wemersberg  (damit müsste der Elpenbach-Grünzug gemeint sein) betragen ca. 3.200 qm. Hier wird nach und nach eine Instandsetzung durchgeführt.

In der Vergangenheit kam es bereits zu Beschwerden über die Zugänglichkeiten einiger Zufahrten der Birkenstraße. Von Seiten der Stadtverwaltung wurden Stellplätze, die die Zufahrten und Hauseingänge versperrten, verlegt oder entfernt.

Von den Anwohnenden wird weiterhin bemängelt, dass vereinzelte Bäume die Zufahrt zu den Privatgrundstücken behindern. Die Platanen befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 591 – Birkenhofsiedlung. Der Bebauungsplan enthält im Abschnitt „D. Erhaltungs- und Pflanzmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB)“ folgende textliche Festsetzung Nr. D 3: „Die vorhandenen Bäume im Straßenbereich, den Vorgärten und den straßenseitig ausgerichteten Gartenflächen (bis 10m tief) sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen, Ausfälle sind in Anlehnung an die Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen zu bewerten und im direkten Umfeld des Baumstandortes zu ersetzen.“ Zu den „Ausfällen“ gehören z.B. abgestorbene oder erkrankte Bäume, bei denen aus Verkehrssicherheitsgründen eine Fällung erfolgen muss. Darüber hinaus besteht zu dem Bebauungsplan ein Geltungshandbuch. Dort werden die Bäume als prägend für die Birkenhofsiedlung eingestuft. 

Um eine allumfassende Einschätzung der Platanen zu erhalten, hat die Fachverwaltung im Jahr 2021 die Bäume zusätzlich durch einen unabhängigen Gutachter hinsichtlich ihrer Vitalität, Stand-, bzw. Bruchsicherheit, eventuell vorhandener Schäden sowie der zu erwartenden Reststandzeit überprüfen lassen.
Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass alle zur Fällung beschlossenen Bäume (Beschluss vom 04.02.2020) als erhaltenswert und verkehrssicher einzustufen sind. Die Bezirksvertretung Osterfeld hat am 20.04.2021 die Fällung der Platanen in der Birkenstraße abgelehnt, die am 04.02.2020 beschlossene Fällung wurde damit hinfällig.

Nach dem Bürgerdialog wurde städtischerseits vom 10.02.2023 bis 13.02.2023 eine semistationäre Anlage aufgebaut, die in beiden Fahrtrichtungen die Geschwindigkeiten überwacht. Bei dieser Kontrolle sind 4 Fahrzeuge zu schnell gefahren. Diese lagen im unteren Verwarngeldbereich (Überschreitung bis 10 km/h), wodurch die Straße als unauffällig gilt.

Der Bereich befindet sich in dem 2. Bauabschnitt der Richard-Dehmel-Straße (Tackenbergstraße bis Nikolaus-Groß-Straße) des Straßenbauprogramms und wird derzeit überplant. Bei der Planung werden auch die Sichtverhältnisse miteinbezogen. Der geplante Ausbau und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen bewirken eine Reduzierung der Geschwindigkeit und tragen somit zur Verkehrssicherheit bei. 

Die Richard-Dehmel-Straße im Abschnitt Nikolaus-Groß-Straße bis Zum Dörnbusch wurde im Separationsprinzip ausgebaut und verfügt über eine Fahrbahnbreite von etwa 5,00 m. Der gesamte Straßenquerschnitt beträgt etwa 8,00 m, wodurch das Parken nur am Fahrbahnrand möglich ist. Dies schränkt die geringe Fahrbahnbreite noch weiter ein, sodass ein uneingeschränkter Begegnungsverkehr nicht sichergestellt werden kann.

Generell wäre es gut, einen Ansprechpartner bei der Stadt für die Fragen rund um das Baugebiet zu haben. Aktuell verweist hier leider ein Amt auf das nächste, wenn es um konkrete Anliegen geht, und es fühlt sich scheinbar niemand so richtig zuständig. Gibt es aktuell so einen Ansprechpartner?

Der Bauherr ist eigentlich zuständig, als Ansprechpartner in der Verwaltung steht künftig der zuständige Beigeordnete, Herr Dr. Palotz (Dezernat 5), zur Verfügung (Kontaktdaten).
Es ist beabsichtigt eine Arbeitsgruppe „Schacht IV“ einzurichten um die Belange aller Bereiche der Verwaltung (Mobilität, Umwelt, SBO, WBO) zusammenzuführen und einen Überblick über den Stand und das weitere mögliche Vorgehen zu bekommen. Die erste Arbeitsgruppensitzung ist am 23.02.2023.

Steht die Stadt mit dem Insolvenzverwalter der KLG Projektentwicklungs GmbH in Verbindung? Gibt es einen Austausch zum weiteren Vorgehen und wie sieht dies aus?

Ein direkter Kontakt zum Insolvenzverwalter besteht nicht, da es sich um eine private Insolvenz handelt. Die Forderungen der Stadt wurden zum Insolvenzverfahren angemeldet.

Wann wird die Straße "Am Schacht IV" von der Stadt Oberhausen endlich fertiggestellt?

Nach Bekanntwerden der Insolvenz des Erschließungsträgers arbeitet die Verwaltung an Möglichkeiten, die Erschließung zum Ende zu bringen. Die Herstellung der Verkehrsfläche (Straßenausbau) kann aus den noch vorhandenen Geldern der Vertragserfüllungsbürgschaft finanziert werden. Eine Ausbesserung wird im Vorfeld des Straßenausbaus (Verschließen der Schlaglöcher) kurzfristig erfolgen. (Die Verkehrsfläche darf lediglich mit 10 km/h befahren werden. Daher stellen die Schäden keine akute Verkehrsgefährdung dar. Sofern sich der Zustand verschlechtert und die Verkehrssicherheit nicht mehr sichergestellt ist, werden entsprechende Maßnahmen vorgenommen werden.)

Müssen die Anwohner mit Straßenbaubeiträgen rechnen?

Zur Herstellung der Verkehrsfläche wird die hier noch vorhandene Vertragserfüllungsbürgschaft herangezogen. Sollten diese Gelder ausreichen oder ggf. doch noch ein Erschließungsträger anstelle der KLG Projektentwicklungs GmbH die Erschließung zum Ende bringen, werden keine Erschließungsbeiträge erhoben. Für den Fall, dass die Kosten die noch abrufbaren Gelder überschreiten, wird eine Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen geprüft. Dabei werden aber nur die tatsächlich die Kosten, die den zur Verfügung stehenden Betrag übersteigen, in die Berechnung einfließen.

Ist in absehbarer Zeit eine Fußwegverbindung zwischen Schacht IV und Münzstraße geplant? Auf dem Sackgassenschild am Beginn der Straße Am Schacht IV existiert sie bereits. Wenn nicht, sollte das Schild geändert werden.

Die Fußwegeverbindung ist nach wie vor geplant, bis dahin wird das Sackgassenschild am Eingang zum Schacht IV kurzfristig gegen das richtige Schild ausgetauscht.

Wie ist Situation und Perspektive für das dortige Regenrückhaltebecken und den angrenzenden „Berg“?

Die Sicherung des Erdhügels, die Grünflächen und die Instandsetzung des Regenrückhaltebeckens (RRB) sind finanziell nicht gedeckt. Die Ergebnisse des bereits beauftragten geologischen Gutachtens zeigen notwendige Sicherungsmaßnahmen für die Sicherung des Erdhügels und die Instandsetzung des Beckens inkl. Der Böschung und des Umfeldes auf. Im nächsten Schritt erstellt die WBO eine Leistungsbeschreibung sowie eine Kostenschätzung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, damit anschließend eine Fachfirma mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt werden kann.

Eine verbindliche Aussage zum zeitlichen Vorgehen ist derzeit noch nicht möglich, wird aber in der ersten Arbeitsgruppensitzung (am 24.02.2023) konkretisiert. Es kann aber vorausgesetzt werden, dass die Arbeiten im Laufe des Jahres 2023 ausgeführt werden können.

Einige der Grundstücke, speziell die Grünflächen, gehören ja bereits der Stadt. Aktuell sind die Grundstücke mit Bauzäunen abgesperrt und es gibt schon lange keine Aktivitäten mehr. Wann ist hier mit einem Fortschritt zu rechnen? Speziell die Grünfläche Richtung Dinnendahlstraße ist für uns Anwohner ein Ärgernis, da diese hinter den Hausgärten liegt und wir hier schon lange auf Bauzäune schauen müssen.

Die Bauzäune wurden durch den Bauherrn aufgestellt und können erst nach Prüfung des neuen Bauherrn abgebaut werden

Die Parkplatzsituation Am Schacht IV ist bereits jetzt sehr angespannt. Durch die Erschließung der Straße und den Reduzierungen der aktuellen Parkmöglichkeiten wird sich dies noch verschärfen. Da auch die Tiefgaragen durch die Insolvenz des Bauträgers nicht fertiggestellt werden, ist langfristig nicht mit einer Verbesserung zu rechnen. Wie ist hier die Planung der Stadt Oberhausen?

 Jedes Haus muss einen Stellplatz (vor dem Haus oder als Garage) vorweisen, was auch der Fall ist. Zurzeit wird wild geparkt, nach Fertigstellung der Straße wird es tatsächlich weniger Parkplätze geben. Auch das Pflegeheim ist betroffen und kann keine Parkplätze für die Besucher/-innen vorweisen, da die Tiefgarage nicht fertiggestellt ist.

Die Flächen südöstlich des Baugebiets Am Schacht IV waren laut Baubeschreibung als Waldfläche geplant. Wann erfolgt hier eine Bepflanzung?

Die Bepflanzung steht noch aus, einige Flächen gehören nicht zur Stadt. Wann steht leider noch nicht fest, befindet sich jedoch in der Prüfung.

Wer ist derzeit für die Sicherheit und Pflege von Nebenanlagen auf dem Gelände Am Schacht IV zuständig (z. B. Verkehrssicherheit und Grünpflege etc.)? 

Für die Verkehrssicherheit ist der Bauträger zuständig, die Stadt übernimmt diese Aufgabe bis es einen neuen Bauträger gibt. Für die Grünpflege bleibt weiterhin der Bauträger zuständig.

Hat die Stadt Oberhausen (Untere Bodenschutzbehörde) Kenntnis darüber, ob die Bodenbewegungen im Gebiet entsprechend der Forderung im Bebauungsplan gutachterlich begleitet wurden (Bebauungsplan 656a, Textl. Hinweise, 4. Bodenschutz)? Ist eine entsprechende Dokumentation eingefordert worden? Ist bekannt, in welchem Bereich ggf. belastete Böden eingebaut wurden?

Es erfolgte eine fachgutachterliche Begleitung der Bodenarbeiten. Belaststete Bodenmengen wurden entsprechend der umgelagert und gesichert. Die Arbeiten wurden entsprechend dokumentiert und sind bei der Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Oberhausen einzusehen.

Kontakt

Stadt Oberhausen, Bereich 0-1/Stadtkanzlei
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Patrizia Eikelberg
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2285
E-Mail: buergerbeteiligung@oberhausen.de