Bürgerservicestellen
Schwerbehinderung
Allgemeines
Das Sozialgesetzbuch IX - Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vom 19.06.2001 - sieht wichtige Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Hilfen ist eine Feststellung auf Vorliegen einer Schwerbehinderung nach diesem Gesetz.
Seit Januar 2008 sind dafür die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Versorgungsämter sind aufgelöst worden. Für Oberhausen wird diese Aufgabe von der Stadt Essen erledigt.
Um den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern den Weg nach Essen zu ersparen, bieten die Bürgerservicestellen eine Vielzahl von Leistungen für schwerbehinderte Menschen an. Diese Leistungen sind unten auf der Seite aufgelistet.
Beim Bürgerservice erhalten Sie den Antragsvordruck sowie den Ratgeber für schwerbehinderte Menschen mit ausführlichen Informationen zum Schwerbehindertenrecht und eine Erläuterung der Fachbegriffe. Die Anträge werden dort auch entgegengenommen und an die Stadt Essen weitergeleitet. Den aktuellen Antrag sowie ein Merkblatt finden Sie im Download-Bereich am Ende der Seite.
Ein Online-Antrag kann auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Weitere Informationen zum Thema Schwerbehinderung sind auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Münster abrufbar.
Weitere Beratungsangebote der Städte und Kreise für Menschen mit Behinderung finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kontakt
Stadt Essen
Amt für Soziales und Wohnen
Abteilung Versorgungsamt
Klinkestraße 29-31
45136 Essen
Telefon 0201 88-0
Telefax: 0201 88-50510