Einkünfte

Transparenz ist für mich selbstverständlich, wenn es um meine haupt- und nebenamtlichen Einkünfte geht. 

Bild zeigt Oberbürgermeister Daniel Schranz im Verwaltungsvorstand
Oberbürgermeister Daniel Schranz bei der Leitung einer Ratssitzung (Foto Carsten Walden)

Als Oberbürgermeister und somit kommunaler Wahlbeamter auf Zeit werde ich nach dem Bundesbesoldungsgesetz entlohnt. Die Besoldungsgruppe eines Oberbürgermeisters richtet sich nach der Einwohnerzahl einer Stadt und ist in der Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Entsprechend der Einwohnerzahl Oberhausens (zwischen 150.000 und 250.000) werde ich nach der Besoldungsgruppe B9 bezahlt; das sind aktuell Monatsbezüge von 11.188,56 Euro.

 

Hinzu kommt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 473 Euro für Ausgaben, die beispielsweise mit meinen repräsentativen Pflichten verbunden sind.

Mit dem Amt des Oberbürgermeisters verbunden ist auch die Wahrnehmung von Aufgaben in verschiedensten Aufsichtsfunktionen in Gesellschaften, an denen die Stadt Oberhausen beteiligt ist. Für einige dieser Tätigkeiten erhalte ich eine Aufwandsentschädigung, die ich - bis auf einen gesetzlich geregelten Selbstbehalt  - an die Stadtkasse weiterleite. Nicht abführungspflichtig sind Nebeneinkünfte, die ich für meine Tätigkeit in den Gremien der Stadtsparkasse Oberhausen erhalte. Entsprechende Aufstellungen für jeweiligen Jahre finden Sie am Seitenende unter Downloads.

Kontakt

Oberbürgermeister Daniel Schranz
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen

Tel.: 0208 825-2238
Fax: 0208 825-5000
E-Mail: daniel.schranz@oberhausen.de