Standesamt
Namensänderung
Namensänderung nach Scheidung / Tod des Ehegatten
Sie sind geschieden oder verwitwet und möchten Ihren ursprünglichen Namen wiederannehmen: |
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Zuständig: |
Das Standesamt der Eheschließung. |
Unterlagen: |
Personalausweis, Eheurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk |
Gebühren: |
Namenserklärung 21 Euro, Bescheinigung über die Namensänderung 9 Euro |
Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Sie haben im Ausland geheiratet und möchten einen gemeinsamen Namen bestimmen: |
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Zuständig: |
Das Standesamt Ihres Wohnortes. |
Unterlagen: |
Ausweise der Ehegatten, Eheurkunde der aktuellen Ehe, Geburtsurkunden der Ehegatten, ggf. Eheurkunden mit Auflösungsnachweisen von Vorehen |
Gebühren: |
Namenserklärung 21 Euro, Bescheinigung über die Namensänderung 9 Euro |
Namensänderung nach Einbürgerung
Sie sind eingebürgert worden und möchten Ihren Namen dem deutschen Namensrecht angleichen, z. B. einen Vor- und Familiennamen bestimmen, einen Vatersnamen oder Namenszusatz ablegen oder den Namen in der deutschen Form führen: |
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Zuständig: |
Das Standesamt Ihres Geburtsortes. Sind Sie außerhalb der Bundesrepublik geboren, dann ist das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig, ggf. das Standesamt Ihrer Eheschließung, sofern Sie in der Bundesrepublik geheiratet haben. |
Unterlagen: |
Einbürgerungsurkunde , Ausweiskopie, Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung, evt. Eheurkunde einer aktuellen Ehe, |
Gebühren: |
Namenserklärung 21 Euro, Bescheinigung über die Namensänderung 9 Euro |
Namensänderung als Spätaussiedler
Sie sind als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen und möchten Ihren Namen dem deutschen Namensrecht angleichen, z. B. einen Vor- und Familiennamen bestimmen, einen Vatersnamen oder Namenszusatz ablegen oder den Namen in der deutschen Form führen: |
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Zuständig: |
Das Standesamt Ihres Geburtsortes. Sind Sie außerhalb der Bundesrepublik geboren, dann ist das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig, ggf. das Standesamt Ihrer Eheschließung, sofern Sie in der Bundesrepublik geheiratet haben. |
Unterlagen: |
Ausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein, Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung, evt. Eheurkunde einer aktuellen Ehe, |
Gebühren: |
Namenserklärung 21 Euro, Bescheinigung über die Namensänderung 9 Euro |
Behördliche Namensänderung
Die behördliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. |
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Zuständig: |
Die Namensänderungsbehörde des Wohnortes. |
Unterlagen: |
Die benötigten Unterlagen werden bei einem Beratungstermin erörtert. |
Gebühren: |
Vornamensänderung 125 - 175 Euro, je nach Verwaltungsaufwand Familiennamensänderung 300 - 700 Euro, je nach Verwaltungsauswand Bei Ablehnung eines Antrages werden 50 % der Gebühren fällig; bei Rücknahme durch den Antragsteller wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro fällig. |
Kontakt
Andrea Weiand
Technisches Rathaus, Zimmer C 400
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel. 0208 825-2610
E-Mail: namensaenderung@oberhausen.de
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich!