Standesamt

Sterbefallbeurkundung

Aktuelles:

Öffnungszeiten während des Jahreswechsels 2024/2025:

Montag, 23.12.2024

8 bis 12 Uhr

Dienstag, 24.12.2024

geschlossen

Mittwoch, 25.12.2024

geschlossen

Donnerstag, 26.12.2024

geschlossen

Freitag, 27.12.2024

Notdienst nur für Bestatter: 9 bis 12 Uhr

 

 

Montag, 30.12.2024

8 bis 12 Uhr

Dienstag, 31.12.2024

geschlossen

Mittwoch, 01.01.2025

geschlossen

Donnerstag, 02.01.2025

8 bis 12 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

 


Kurzbeschreibung:

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.


Zuständig ist:

Für die Beurkundung im Sterberegister ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.


Diese Kosten entstehen:

Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde 10,- Euro. Zweites und jedes weitere Stück dieser Urkunden, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, die Hälfte der vorgenannten Gebühr.


Bitte bringen Sie mit:

Je nach Familienstand der Verstorbenen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Falls Bestattungsunternehmen beauftragt sind, haben diese grundsätzlich in ihrem Leistungsservice vorgesehen, für eine ordnungsgemäße Sterbefallbeurkundung zu sorgen. Eine Vorsprache von Angehörigen der Verstorbenen ist somit kaum noch erforderlich.

So erreichen Sie uns

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag     08:00 - 12:00 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
 
 

Ansprechpartner

Name Telefon Zimmer
Anja Rauer 0208 825-2612 C 306
Anke Browatzki 0208 825-2569 C 305
Stefanie Moeijes 0208 825-2692 C 308
 

Benutzen Sie bitte den Anrufbeantworter, wenn wir Ihr Gespräch nicht persönlich entgegennehmen können. Sie erhalten einen Rückruf.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Standesamt
Technisches Rathaus
Gebäude C 3. Etage
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
E-Mail: sterbefaelle@oberhausen.de
Fax: 0208 825-2723