20. Bürgerdialog Alstaden

"Auf ein Wort mit Daniel Schranz"

Der Bürgerdialog Alstaden hat am Donnerstag, den 28.09.2023, in der Zeche Alstaden (Solbadstraße 53) stattgefunden.

ANTWORTEN AUF OFFENE FRAGEN ODER ANMERKUNGEN IM BÜRGERDIALOG Alstaden (Stand 12.10.2023):

Eine Bürgerin fragt, ob der neue Rad- und Fußweg, der im Zuge der Sperrung der Kewerstr. entstanden ist, beibehalten wird.

Es handelt sich hier nur um ein Provisorium, welches nicht für einen dauerhaften Verbleib geeignet ist und auch von der DB nicht vorgesehen ist. Die Frage wurde auch bei der Anliegerinformation der DB zu dem Projekt durch Teilnehmer gestellt. Hier hat die DB auch nochmal dargestellt, dass dies nicht vorgesehen ist und die Konstruktion (Holz) nicht für einen dauerhaften Verbleib gedacht ist.
Die Stadt Oberhausen wird das Thema aber gerne nochmal an die DB herantragen. Für eine dauerhafte Herstellung müsste die Stadt Oberhausen die Wegebeziehung jedoch auf eigene Kosten konstruktiv herstellen und die DB die Flächen der Stadt dauerhaft überlassen.
 
Grundsätzlich wird die Situation für Radfahrer/-innen auch schon durch den Straßenumbau im Anschluss an den Brückenbau verbessert.

Eine Bürgerin schlägt vor einen Zebrastreifen an der Solbadstr./Kewerstr. anzulegen. Dort sei es gefährlich für ältere Menschen und Kinder die Straße zu überqueren.

Der Bereich Mobilität hat sich die Situation angeschaut.

Die Mittelinseln im Kreuzungsbereich Kewerstr./Solbadstraße sind für die Anlegung eines Zebrastreifen ausgeschlossen. Nach Richtlinie dürfen Zebrastreifen auf bevorrechtigten Straßen an Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt nicht angelegt werden (R-FGÜ 2001 2.1 (2)). Die vorhandene Mittelinsel im Bereich des Spielplatzes Ruhrpark liegt vor einer Bushaltestelle am Fahrbahnbrand, auch hier ist es nach der Richtlinie nicht erlaubt einen Zebrastreifen anzulegen, da die Sicht auf Fußgänger durch den haltenden Bus nicht gegeben ist (R-FGÜ 2001 2.2 (3)). Im weiteren Bereich des Ruhrparks gibt es auf der Solbadstraße zudem keinen beidseitigen Gehweg und somit auch nicht die Möglichkeit in diesem Bereich eine neue Querungshilfe anzulegen.  Eine Verbesserung der Verkehrssituation kann damit nur mit einem künftig angedachten Ausbau der Solbadstraße und einhergehender Verlagerung der Querungsstelle und/ oder Bushaltestelle erzielt werden. Die Solbadstraße ist aktuell zwar noch nicht Teil des Straßenbauprogramms, aber es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren ein Ausbau erfolgen wird.

Kurzfristig werden aber bauliche Ausbesserungsarbeiten im westlichen Gehwegbereich auf der Solbadstraße von der Kewerstraße bis zur Bushaltestelle vorgenommen.

Zudem werden auf der Solbadstraße zwischen Haldenstraße und der Stadtgrenze Mülheim in unregelmäßigen Intervallen Anlagen zur Verkehrsüberwachung aufgestellt. Der Verkehrsdienst der Polizei Oberhausen wurde zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung ebenfalls informiert.

Ein Bürger gab den Hinweis, dass die Straßenführung Speldorfer Straße/Fährstraße ungünstig sei, da diese zugeparkt wird und man aus der Straße Im Streb nicht mehr raus kommen würde. Als Vorschlag nennt er, die Fährstr. zu einer Einbahnstraße zu ändern oder ein einseitiges Parkverbot anzuordnen.

Im Auftrag des Oberbürgermeisters soll die Situation vor Ort und dieser Vorschlag von der Fachverwaltung geprüft werden. Das Ergebnis wird hier veröffentlicht.
 

Ein Bürger wies auf die Streichung von Haltestellen in Alstaden Grenze Mülheim hin. Zudem gäbe es an der nächsten Haltestelle kein Wartehäuschen bei der Haltestelle Ruhrpark.

Die Planungen zur Erweiterung der Linie SB90 basieren auf dem Nahverkehrsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr, der in Abstimmung mit der Stadt Oberhausen umgesetzt wurde. Eine Rücknahme dieser Planung ist nicht möglich. Laut Stoag ist die Haltestelle Haldenstraße nicht gestrichen, sie wird durch den SB90 nicht mehr angefahren, da dieser nun bis MH-Styrum fährt und daher durch die Haldenstraße nicht mehr wendet. Durch den Nachtexpress und durch Einsatzwagen wird die Haltestelle jedoch weiterhin angefahren.
Der Schnellbus kann nicht mehr durch die „Ruhrpark-Schleife“ fahren. Die meisten Passagiere des Schnellbus SB90 möchten mit attraktiver Fahrtzeit nach Styrum oder ins Oberhausener Zentrum kommen. Ein Schnellbus bedarf einer geradlinigen und direkten Linienführung um seinen Namen gerecht zu werden und ein attraktives Verkehrsangebot darzustellen. Mit zeitraubenden und unattraktiven Umwegfahrten würde man hier weit mehr Fahrgäste negativ treffen als Anwohner der Haldenstraße positiv. Die Haldenstraße wurde in der Vergangenheit auch nur befahren, da hiermit die Wendefahrt erfolgte, nicht aus Gründen der Flächenerschließung. 
Die Linie SB90 hält nun an der Haltestelle „Ruhrpark“ auf der Solbadstraße. Diese ist zum Beispiel von der Haltestelle Haldenstraße 190 m entfernt. Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Oberhausen (der definiert das ÖPNV-Angebot in Oberhausen) muss eine Haltestelle in dem Bereich maximal 500 m Luftlinie vom Wohnort entfernt liegen.  

Ein Wartehäuschen soll zeitnah an der Halteposition auf der Solbadstraße errichtet werden. Der Platz ist zwar etwas beschränkt, aber eine Wartehalle mit schmalen Seitenteilen kann voraussichtlich dort errichtet werden.

Es wurden im Bürgerdialog folgende Straßen benannt, die durch Geschwindkeitskontrollen überprüft werden:

Heiderhöfen und Solbadstr.

Ein Bürger fragt, ob es Planungen zur Sanierung der Straße "Neuer Weg" gibt und wo man den Stand zum Nahversorgungszentrum Alstaden Bebelstr. nachlesen kann.

Die Straße Neuer Weg ist aktuell nicht Teil des Straßen- und Wegekonzeptes. Somit gibt es aktuell keine Planungen zum Ausbau der Straße. 
Das Straßen- und Wegekonzept wird jährlich fortgeschrieben und die Aufnahme neuer Straßen geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber nicht absehbar ob und wann die Straße ins Straßen- und Wegekonzept aufgenommen wird und dann eine Planung zum Umbau der Straße erfolgt.

Hier finden Sie das Straßen- und Wegekonzept.

Sach- bzw. Verfahrensstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 674 – Bebelstraße (Nahversorgungszentrum Alstaden, südlicher Teil):
Alle verfahrenserheblichen Informationen zu diesem Bebauungsplanverfahren sind im Bauleitplanung-Online-Portal der Stadt Oberhausen ersichtlich.
 
Die letzte politische Konsultation zu diesem Verfahren erfolgte am 06.02.2023 (B/17/2915-01) im Rahmen des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans i.S.v. § 3 (2) BauGB durch den Rat der Stadt sowie am 12.06.2023 (B/17/3588-01) im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage nach § 24 GO NRW durch den Haupt- und Finanzausschuss.
Nach dem sog. „Offenlagebeschluss“ des Rates am 06.02.2023 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 674 im Amtsblatt der Stadt Oberhausen am 01.03.2023 ortsüblich bekannt gemacht und die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 09.03.2023 – 21.04.2023 einschließlich durchgeführt. Derzeit wird verwaltungsseitig der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans i.S.v. § 10 (1) BauGB vorbereitet und zusätzlich ein planungsbegleitend erforderlicher städtebaulicher Vertrag i.S.v. § 11 BauGB zwischen der Stadt und dem Projektträger des Maßnahme erarbeitet. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 674 ist nach aktueller Zeitplanung für die erste politische Sitzungsfolge 2024 vorgesehen.
 
Das Amtsblatt kann auch online eingesehen werden.
 
Die Berichte habe ich Ihnen beigefügt, Sie können diese auch im Bürgerinformationssystem einsehen. --> Textrecherche: B/17/3588

Kontakt

Stadt Oberhausen, Bereich 0-1/Stadtkanzlei
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Patrizia Eikelberg
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2285
E-Mail: buergerbeteiligung@oberhausen.de