19. Bürgerdialog Walsumermark

"Auf ein Wort mit Daniel Schranz"

Der Stopp der Dialogtour von Oberbürgermeister Daniel Schranz in der Walsumermark kann krankheitsbedingt leider nicht wie angekündigt am Donnerstag, 31. August, in der Gaststätte „Zur alten Hardt“ stattfinden.

Ein Ersatztermin ist aber schon gefunden: Unter dem Titel „Auf ein Wort mit Daniel Schranz“ lädt der Verwaltungschef am Mittwoch, 20. September, alle Interessierten um 18.30 Uhr in das Restaurant „Zum Hirschkamp“ an der Straße Zum Ravenhorst 330.

Was bewegt die Menschen in der Walsumermark? Was funktioniert gut – und wo könnte es besser laufen? Oberbürgermeister Schranz möchte bei seiner Dialogtour mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Bürgerinnen und Bürger können auch vorab ihre Fragen und Hinweise einreichen: Per Mail an buergerbeteiligung@oberhausen.de oder telefonisch unter 0208 825-2285.

ANTWORTEN AUF OFFENE FRAGEN ODER ANMERKUNGEN IM BÜRGERDIALOG Walsumermark (Stand 09.10.2023):

Eines der Themen, die sehr viele Eigentümer/-innen bewegen, sind die Straßenausbaubeiträge. Eine Gruppe aus Dümpten (Anlieger der Höfmannstraße) nutzte die Gelegenheit den Oberbürgermeister zu bitten, das Thema bei der zuständigen Landesregierung anzubringen und sich für die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land NRW einzusetzen.

Oberbürgermeister Daniel Schranz versprach dies zu tun und hat im Nachgang des Bürgerdialogs das Anliegen beim Städtetag angeregt.

Gefragt wurde zudem, ob eine Ratenzahlung vereinbart werden kann?

Die Beitragspflichtigen können sich wegen einer Ratenzahlung an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Junge, wenden: ute.junge@oberhausen.de oder 0208 825-2439.

Per E-Mail wurde angefragt, ob eine Zahlung der Straßenbaubeiträge ausgesetzt werden kann?

Es gibt die Möglichkeit, dass die Zahlung der Straßenbaubeiträge langfristig ganz oder teilweise gestundet wird:
Straßenausbaubeiträge gemäß § 8 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW sollen für ein beitragspflichtiges Grundstück auf Antrag ohne Festsetzung von Fälligkeiten ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Zahlung des Beitrages für die beitragspflichtige Person eine erhebliche Härte bedeutet. Das gilt insbesondere für eine beitragspflichtige Person, die über ein Einkommen verfügt, das die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1029) geändert worden ist, um nicht mehr als 20 Prozent des maßgebenden Regelsatzes übersteigt und kein anderes Vermögen vorhanden ist, das die Zahlung von Beiträgen zumutbar macht. Für die Höhe der Verzinsung des so gestundeten Betrages gilt § 8a Absatz 6 Satz 2 KAG NRW entsprechend, das bedeutet, dass der jeweilige Restbetrag jährlich mit 2 Prozentpunkten über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches, jedoch mit mindestens 1 Prozent, zu verzinsen ist. Für 2023 beträgt der Zinssatz demnach 3,62 %. Auf die Zinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. (§ 8a Absatz 7 KAG NRW)
Es wäre erforderlich, dass die/der Beitragspflichtige einen entsprechenden Antrag beim Fachbereich 5-6-30 stellt und begründet, warum die Zahlung eine erhebliche Härte bedeutet.

Dem Antrag sind prüfbare Unterlagen (z. B. Einkommensteuerbescheid, Leistungsbescheide) beizufügen, damit die Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch die Verwaltung geprüft werden können.
Beitragspflichtige erhalten nach derzeitiger Rechtslage nur dann Beiträge (ganz oder teilweise) zurück, wenn entweder die Verwaltung in einem Widerspruchsverfahren oder ein Verwaltungsgericht in einem Klageverfahren feststellt, dass das Handeln der Verwaltung ganz oder teilweise rechtswidrig war.

Die Ratenzahlung soll zum aktuell gültigen Zinssatz geführt werden. Warum wird hier nicht z. B. der Zinssatz des Jahres der Fertigstellung der Baumaßnahme in Betracht gezogen?

Mit der Einführung des neuen § 8a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW zum 01.01.2020 wurde die Zahlung der Straßenbaubeiträge in Raten im Gegensatz zu der früher geltenden Regelung der Abgabenordnung erleichtert. Die Abgabenordnung sieht vor, dass bei einer Stundung die jeweiligen Rückstände mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen sind, also rund 6 % jährlich. Die Ratenhöhe war vor 2020 in der Regel so bemessen, dass der Straßenbaubeitrag innerhalb von zwei Jahren beglichen war. Die Beitragspflicht ist nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme mit der endgültigen Abnahme am 14.05.2019 entstanden. Es wären also – sollte auf das Jahr der Fertigstellung abgestellt werden – die ungünstigen Regelungen der Abgabenordnung anzuwenden.
Heute kann – je nach Höhe des zu zahlenden Straßenbaubeitrags – eine Ratenzahlung über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren eingeräumt werden. Der § 8a Absatz 6 des KAG NRW schreibt vor, dass der jeweilige Restbetrag jährlich mit 2 Prozentpunkten über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches, jedoch mit mindestens 1 Prozent, zu verzinsen ist. Am 27.12.2022 wurde der Basiszinssatz zum 01.01.2023 auf 1,62 % festgesetzt. Die Stadt Oberhausen ist daher gesetzlich dazu verpflichtet, den jeweiligen Rückstand bei einer Ratenzahlung für 2023 mit 3,62 % zu verzinsen. Da die Basiszinssätze regelmäßig angepasst werden, unterliegen die von der Stadt Oberhausen zu erhebenden Zinsen ebenfalls einer Schwankung. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig.

Verringerung der Geschwindigkeit: Uns wurden für dieses Teilstück der Höfmannstraße, von Ecke Feldmannstraße bis Schönefeld, bauliche Maßnahmen (Fahrbahnschwellen) in Aussicht gestellt (durch die Sanierung der Fahrbahndecke hat die Geschwindigkeit der Fahrzeuge deutlich zugenommen).

Um die aktuelle Verkehrssituation beurteilen zu können, wird eine Seitenradarmessung zur Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus durchgeführt. Sollten die Ergebnisse ein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau aufzeigen, kann über entsprechende Maßnahmen nachgedacht werden.

Änderung zu einer „echten“ Anliegerstraße

Eine Ausschilderung als Anliegerstraße lässt sich durch Polizei und Ordnungsdienste nur schwer kontrollieren und wird daher im Stadtgebiet sehr restriktiv gehandhabt. Es handelt sich zudem um eine Erschließungsstraße, welche auch dazu dient, weitere Straßen anzubinden. Damit hat sie eine wichtige Bedeutung für das Straßennetz im Erschließungsgebiet. Durch die Anordnung einer Anliegerstraße würde sich das Straßennetz in diesem Bereich verändern und sich der Verkehr im Gebiet anders verteilen, was die Erreichbarkeit einzelner Ziele erschweren würde. Zudem haben Anliegerstraßen auf derartigen Straßen in der Regel nicht den gewünschten Effekt, da sie den Verkehr aus einer Erschließungsstraße nicht im gewünschten Rahmen heraushalten.

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Ein Bürger fragt vorab per Email, ob es möglich ist, Pöller vor dem Sparkassenautomaten an der Josefstraße Ecke Lothringer Straße zu setzten, damit der fließende Verkehr (Autos, Fahrräder, Fußgänger) nicht gestört wird.

Der Bereich Mobilität hat sich die Situation vor Ort angeschaut und wird Pfosten im Bereich des Sparkassengeldautomaten aufstellen.
Die Planung dazu wird kurzfristig erstellt und dann beauftragt. Die Umsetzung soll ca. in der 24. KW erfolgen.
 

Im Vorfeld wurde diese Frage per Postkarte eingereicht: „Warum brauchen wir ein City Management, wenn die Innenstadt vermüllt und zu Klein-Marxloh wird?“

Mit der Eröffnung eines Stadtteilbüros in einem geförderten Stadterneuerungsgebiet beginnt die Projektarbeit vor Ort. Das Stadtteilbüro dient als Anlaufstelle für Bürger/-innen und zahlreiche innenstadtrelevante Akteure, zu denen Einzelhändler, Gewerbetreibende, Eigentümer/-innen und sonstige Interessierte zählen.

In kontinuierlicher Abstimmung mit der Fachverwaltung werden durch das Stadtteilbüro zudem unterschiedliche Projekte vorangebracht, zu denen insbesondere das Fassaden- und Innenhofprogramm mit fachlicher Beratung der Eigentümer/-innen hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung zur Aufwertung der Immobilie zählen. Weiterhin können die Stadtteilaktivitäten der Bürger/-innen über den sogenannten Verfügungsfonds unterstützt und finanziell gefördert werden.

Bei baulichen Maßnahmen ist das Stadteilbüro Anlauf- und Informationsstelle für alle Interessierte und unterstützt bei der Lösung möglicher Problemlagen.

Zudem gibt es die Quartierskümmerer der WBO, die insbesondere für die drei Stadtteilzentren regelmäßige Reinigungen veranlassen. Dazu wurden drei Gebiete abgegrenzt, in denen von Hauskante zu Hauskante Müll entfernt und auf mehr Sauberkeit geachtet wird.

Ein Bürger gab den Hinweis, dass die Beleuchtung der Straßen- und Gehwege schlecht sei, gerade für Schulkinder sei dies dunkel.

Der Hinweis wurde an den zuständigen Bereich weitergeleitet. Grundsätzlich ist vorgesehen, die gesamte Beleuchtung in Oberhausen in den kommenden Jahren vollständig auf LED umzurüsten. Dazu wurde durch den Rat der Stadt Oberhausen für die folgenden 3 Jahre (2024 – 2026) jeweils ein Budget in Höhe von 4 Mio. EUR festgesetzt. Im Zuge dieser Umrüstung wird die vorherige Beleuchtung hinsichtlich ihrer normgerechten Ausleuchtung überprüft und ggfls. nachgebessert. Zu beachten ist aber auch, dass eine normgerechte Ausleuchtung insbesondere für Fahrbahnen vorgesehen ist und Gehwege weniger stark ausgeleuchtet sein dürfen.
Schadensmeldungen können über das Bürgertelefon 0208 825-7777, per Schadensmelder oder info@ob-netz.de gemeldet werden.

Eine Bürgerin gab den Hinweis, dass die Umgebung der Kirche auf der Mülheimer Str. nicht sauber gehalten und sich noch Silvester-Müll dort liegen würde.

Der Bereich der beiden Kirchen (Marienkirche und Liebfrauenkirche) wurde bei einer Ortsbegehung gesichtet. Dort gab es keinerlei Grund zur Beanstandung der Sauberkeit.

Es wurde der Hinweis gegeben, dass an der Richard-Wagner-Allee öffentliche Mülleimer fehlen würden, es gäbe dort nur noch die Behälter.

Für Papierkörbe in Parks- und Grünanlagen ist die SBO (Servicebetriebe Oberhausen) zuständig . Aktuell sind dort keine Papierkörbe mehr vorhanden. Die neue Lieferung ist – keine weiteren Lieferverzögerungen vorausgesetzt – für Ende Mai avisiert. Anschließend ist die Aufstellung von mehreren neuen Körben im Verlauf der Richard-Wagner-Allee eingeplant.

Eine Bürgerin gab vorab den Hinweis, dass öffentliche Fußwege wie z.B. am Daniel-Luft-Weg oder zur Prinzenstraße hin und auch der kleine Park bei St. Thresia vom Kinde Jesu oft Hundekot nicht von den Hundebesitzer/-innen beseitigt werde. Die Hundewiese in dem Park wird zwar angenommen, reicht aber offensichtlich für den Stadtteil nicht aus. Dieses Problem solle durch das Aufstellen von Mülleimern mit Deckel an allen Kreuzungen gut frequentierter Fußwege deutlich vermindert werden. Die Bürgerin schlägt vor den Rasenstreifen am Daniel-Luft-Weg lediglich 2-mal im Jahr zu mähen und den Fußweg alle 2 Monate zu reinigen.

Vor ca. zwei Jahren wurden an zwei Stellen im Bereich des Daniel-Luft-Weges Papierkörbe montiert, die bereits nach kurzer Zeit aufgrund massiver Beschwerden der unmittelbaren Anwohner wegen Geruchsbelästigung wieder entfernt werden mussten.

Papierkörbe mit Deckel werden in Oberhausen grundsätzlich nicht verwendet, da Versuche mit solchen Behältern gezeigt haben, dass die Bürgerinnen und Bürger diese aus hygienischen Gründen (Anfassen des Deckels) kaum nutzen und stattdessen ihre Abfälle auf oder neben den Behältern ablegen. Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich dieses Phänomen noch verstärkt. Im Rahmen einer Kontrolle aller im Schreiben erwähnten Wege konnten keine auffälligen Verschmutzungen festgestellt werden. Daher wird es im Bereich Umwelt derzeit nicht für erforderlich gehalten, dort Papierkörbe aufzustellen.

Hundekotbeutelspender werden nur in größeren Parkanlagen und an besonders stark frequentierten Plätzen im Stadtgebiet eingesetzt.

Der Grünstreifen entlang des Verbindungsweges wird aktuell in einem 21-tägigen Turnus gemäht. Bei einer Verlängerung der Intervalle ist zu bedenken, dass laut Auskunft der SBO das im Grünstreifen aktuell überwiegend vorhandene Gras ab einer bestimmten Länge Grannen ausbildet. Diese können sich in den Pfoten und Nasenlöchern der Hunde festsetzen und dort zu schweren Entzündungen führen. Hier gibt es also zwei widerstrebende Interessenlagen. Dennoch wird die SBO bezüglich der Mähintervalle prüfen, ob zumindest in Teilbereichen des Verbindungsweges (z.B. Böschungsbereich an den Daniel-Luft-Weg angrenzend) diese deutlich verlängert werden können, nicht zuletzt um auch neue Lebensräume für Insekten zu schaffen. Das seltenere Mähen wird nach aus Erfahrung des Umweltbereichs allerdings nicht dazu führen, dass Hunde hier ihren Kot nicht mehr absetzen.

Kontakt

Stadt Oberhausen, Bereich 0-1/Stadtkanzlei
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Patrizia Eikelberg
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2285
E-Mail: buergerbeteiligung@oberhausen.de