Straßenverkehr
Führerschein
Der Fachbereich Fahrerlaubnisangelegenheiten ist für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis für den Bereich der Stadt Oberhausen zuständig.
Ausnahme: Fahrverbote, diese fallen unter die Aufsicht der Bußgeldbehörde.
Um über das Thema Führerschein umfassend zu informieren und einen kurzen Überblick zu verschaffen, haben wir einige Themen im Folgenden kurz dargestellt.
Online-Terminvergabe
Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Hier können Sie Ihren gewünschten Termin online reservieren.
Aktuelle Information
Ab Montag, dem 28.10.2024, können unter diesem Link auch wieder Termine für den Führerscheinumtausch im Technischen Rathaus in Sterkrade gebucht werden!
FAhrschulwechsel
Anträge für einen Fahrschulwechsel werden ab sofort ausschließlich per E-Mail (fuehrerscheinstelle@oberhausen.de) oder per Telefax (0208 825-9132) oder per Post/Hausbriefkasten angenommen. Eine Terminbuchung und persönliche Vorsprache in der Dienststelle ist nicht mehr erforderlich. Das im Download-Bereich hinterlegte Formular - Bekanntgabe eines Fahrschulwechsels - muss dazu vollständig und leserlich ausgefüllt und unterschrieben übersandt werden. Über die für einen Fahrschulwechsel zu zahlende Gebühr erhalten Sie anschließend einen Gebührenbescheid.
Führerscheine laufen ab!
Führerscheine werden seit dem 19. Januar 2013 in Deutschland nur noch für fünfzehn Jahre befristet ausgestellt. Weil aber noch ältere Modelle, die früher unbefristet ausgestellt wurden und lebenslang galten, im Umlauf sind, müssen diese jetzt alle nach und nach umgetauscht werden. Der Gesetzgeber hat großzügige Fristen eingeräumt, die in der nachstehenden Tabelle abgelesen werden können.
Führerscheine (graue o. rose Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Führerscheins |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Weitere Informationen unter dem Menüpunkt "Umtausch in das EU-einheitliche Muster/Kartenführerschein".
Direktversand von Führerscheinen
Ab sofort bietet die Führerscheinstelle den Bürgerinnen und Bürgern einen besonderen Service an. Wer seinen Führerschein umtauschen oder diesen nach Diebstahl oder Verlust neu beantragen muss, kann sich das fertige Dokument bequem nach Hause liefern lassen. Das erspart den erneuten Weg zur Führerscheinstelle und beschleunigt die Bearbeitung ungemein. In der Regel ist der neu beantragte Führerschein schon nach zwei Wochen im heimischen Briefkasten. Die Gebühr für den Direktversand beträgt 4,30 Euro.
Auskunftssperre
Bürgerinnen und Bürger, die im Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre eingetragen haben und einen Antrag für einen Führerschein oder eine Fahrerkarte stellen, müssen ab sofort zusätzlich zum Ausweisdokument (Ausweis oder Pass, o.ähnliches) eine Meldebescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein.
Öffnungszeiten
Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Hier können Sie Ihren gewünschten Termin online reservieren.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Kontakt
Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Zimmer: 1. Etage, Zimmer 1 bis 6
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9015 und 0208 825-9003
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de