Schwerbehinderung
Voraussetzungen für die Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises
Um einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen zu können muss die antragstellende Person im Besitz eines Schwerbehindertenausweises entweder mit dem Merkmal aG (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder Bl (blind) vorlegen.
Beauftragte Personen sollten neben dem Schwerbehindertenausweis auch eine Vollmacht sowie den Personalausweis des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin vorlegen.
Berufsbetreuer/innen haben den entsprechenden gerichtlichen Nachweis (Bestallungsurkunde) vorzulegen.
Für die Antragstellung ist zusätzlich ein Lichtbild erforderlich. Der Schwerbehindertenparkausweis hat eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren.