Mietspiegelerhebung 2024

Die Mietspiegelerhebung ist angelaufen

Seit über 40 Jahren veröffentlicht die Stadt Oberhausen den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen. Anfang 2025 wird der neue qualifizierte Mietspiegel für Oberhausen erscheinen. Die Neuberechnung erfolgt in diesem Jahr. Aus diesem Grund werden aktuell 20.000 Oberhausener Bürger*innen zu ihrer Wohnsituation befragt. Neu in diesem Jahr ist, dass eine Auskunftspflicht besteht. Diese ergibt sich aus dem Mietspiegelreformgesetz, welches im August 2021 in Kraft getreten ist.

Der Mietspiegel stellt eine Orien­tierungshilfe dar, die es den Mietparteien ermöglicht, eine für alle Betei­ligten faire Miete zu vereinbaren und trägt damit wesentlich zum Rechtsfrieden bei. Die Basis für die Erstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels bilden die Ergebnisse der zurzeit laufenden Erhebung. Ein hoher Rücklauf ist daher wichtig. Informationen zur Erhebung und zu den gesetzlichen Grundlagen sowie die Antworten auf einige Häufige gestellte Fragen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie hier.

Hier finden Sie eine Übersicht der Fragen aus der Erhebung.
(Der Fragebogen selbst enthält dann zu den Fragen jeweils einige Antwortmöglichkeiten.)
Hier finden Sie das Informationsblatt.
Hier gelangen Sie zur Erhebung.


Häufig gestellte Fragen

Was ist der Mietspiegel? Was bildet er ab?
Warum braucht Oberhausen einen Mietspiegel?
Wer nutzt den Mietspiegel?
Was ist die rechtliche Grundlage?
Wie wird der qualifizierte Mietspiegel 2025 für Oberhausen erstellt?
Warum werde ich befragt/warum wurde ich angeschrieben?
Warum werden nicht Vermieter*innen befragt?
Auskunftsplicht - warum?
Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Warum muss ich teilnehmen?
Warum muss ich die TAN zwei Mal eingeben?
Was geschieht mit meinen Daten?
Warum ist die Befragung nur online?
Warum gibt es Pflichtfelder in der Befragung?
Meine Miete ist ok - muss ich trotzdem ausfüllen?
Ändert sich meine Miete, wenn ich teilnehme?
Warum erreiche ich keine/-n Ansprechpartner/-in?
Warum kann die Stadt meine Frage nicht beantworten?
Wie lange habe ich Zeit teilzunehmen?
Wie lange dauer es den Fragebogen auszufüllen?
Muss ich meine Wohnung vermessen?
Wann wird der Mietspiegel veröffentlicht?

Was soll ich tun, wenn...

...ich nicht Hauptmieter*in der Wohnung bin?
...ich  Eigentümer*in und kein*e Mieter*in.
...ich nicht mehr an der Adresse wohne?
...ich einige Fragen nicht beantworten kann?
...ich nicht weiß, wann das Haus, in dem ich wohne, gebaut/renoviert/saniert/gedämmt wurde?
...die angeschrieben Person verstorben ist?
...die angeschriebene Person länger abwesend (Urlaub, Kur, Krankheit)ist?
...die angeschriebene Person nicht in der Lage ist, den Fragebogen auszufüllen.
...ich online nicht teilnehmen kann/kein Internet habe?
...ich nicht weiß, ob ich den Fragebogen an einem Stück beantworten kann?
...ich mietfrei wohne, da das Haus im Besitz eines/einer Verwandten ist?  

Weiterführende Informationen


Was ist der Mietspiegel/was bildet er ab?

Mietspiegel informieren auf einfache und übersichtliche Weise über die ortsüblichen Mietpreise und ermöglichen damit eine für alle Beteiligten faire Miete zu vereinbaren. Der Stichprobenumfang (20.000 angeschriebene Bürger*innen) und das zufallsgesteuerte Auswahlverfahren versetzen die Stadt in die Lage, einen „qualifizierten“ Mietspiegel zu veröffentlichen. Damit ist dieser als Beweismittel vor Gericht zugelassen.

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Warum braucht Oberhausen einen Mietspiegel?

Der Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe dar. Er trägt damit wesentlich dazu bei Mieten transparent zu gestalten und ermöglicht es den Mietpartien eine für alle Beteiligten faire Miete zu vereinbaren.

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Wer nutzt den Mietspiegel?

Der Mietspiegel wird insbesondere von den Bürger*innen der Stadt stark nachgefragt, da er der Versachlichung der Mietverhandlungen und Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten dient. Weiterhin wird er zur Wertermittlung durch Kredit- und Immobilienwirtschaft sowie der Finanzverwaltung herangezogen und bildet eine Grundlage für Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte.

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Was ist die rechtliche Grundlage?

BGB § 558d und § 558c, EGBGBg, Mietspiegelreformgesetz (s. u. weiterführende Informationen)

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Wie wird der qualifizierte Mietspiegel 2025 in Oberhausen erstellt?

Der qualifizierte Mietspiegel 2025 für Oberhausen wird nach der Tabellenmethode erstellt. Er basiert auf einer Mieter*innenbefragung als repräsentative empi­rische Datenerhebung. Mit Hilfe von statistischen Verfahrensweisen wird der Einfluss einzelner Wohnwertmerkmale auf die Höhe der Mietkosten ermittelt.

Der Tabellenmethode liegt die Überlegung zugrunde, dass sich die Struktur des Wohnungsmarktes in typischen Kategorien von Wohnungen beschreiben lässt. Die Kategorien werden durch Kombinationen von Wohnwertmerkmalen wie Wohnungsgröße und Baujahr des Gebäudes bestimmt und in einem Mietspiegelfeld abgebildet. Er muss dabei nicht auf wenige, die Miete stark beeinflussende Merkmale reduziert werden, sondern kann im Rahmen eines Systems von Zu-­ und Abschlägen auch Merkmale mit statistisch ermitteltem geringerem Einfluss auf die Miethöhe angemessen berücksichtigen.

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Warum werde ich befragt? Warum wurde ich angeschrieben?

Basis für den neuen zu erstellenden qualifizierten Mietspiegel ist eine repräsentative empi­rische Datenerhebung. Hierzu wurde eine Stichprobe von ca. 20.000 zufällig ausgewählten Bürger*innen gezogen.

Basis für die Stichprobenziehung bildete die Einwohnermeldedatei vom 30.11.19. Zufällig ausgewählt wurden dabei Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz in Oberhausen und im Alter zwischen 21 und unter 80 Jahren, die nicht in selbstgenutztem Eigentum leben.

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Warum werden nicht Vermieter*innen befragt?

Beide Vorgehen - also die Befragung von Vermieter*innen und Mieter*innen - sind gleichermaßen legitim. Voraussetzung für eine Befragung der Vermieter*innen ist das Vorhandensein einer Gebäudedatei, die die Adressen der Vermieter*innen vollständig enthält. Da lediglich der Besitz von Gebäuden/Wohnungen dokumentiert ist und hier auch mehrere Personen, Erbengemeinschaften, Eigentümergemeinschaften oder Personen im Ausland aufgeführt sind, bildet dieser Datensatz keine zuverlässige Grundlage für eine direkte Befragung von Vermieter*innen. Im Gegensatz dazu hat sich die Einwohnerdatei als Basis der Stichprobe in den vergangenen Jahrzehnten als probates Mittel in Oberhausen erwiesen.

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Auskunftsplicht warum?

Da in der Vergangenheit Bundesweit die Teilnehmerzahlen geringer wurden, und Mieten bzw. Wohnen ein wichtigstes Thema ist, welches alle Menschen betrifft und in einigen Gebieten durchaus Streitpotenzial birgt, wurde mit der Auskunftspflicht den geringen Rückläufen entgegengewirkt und die Bedeutung von Mietspiegeln gestärkt.

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Muss ich an der Befragung teilnehmen?

Ja, seit August 2021 besteht eine Auskunftspflicht für die Mietspiegelerhebung, da eine umfangreiche Datenbasis bei dem wichtigen Thema Mietpreise erforderlich ist.

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Warum mus ich teilnehmen?

Seit August 2021 besteht eine gesetzlich geregelte Auskunftspflicht. Einen Link zu den gesetzlichen Grundlagen der Befragung finden Sie weiter unten auf der Seite.

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Warum muss ich die TAN zwei Mal eingeben?

Sie geben das erste Mal die TAN ein, um den Fragebogen zu öffnen. Über die zweite Eingabe direkt danach wird die Auskunftspflicht nachvollzogen.

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Was geschieht mit meinen Daten?

Die Verknüpfung mit Ihrer konkreten Adresse wird nach Beendigung der Befragung (voraussichtlich April 2020) aus allen Unterlagen gelöscht. Bestehen bleibt eine räumliche Zuordnung, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten benötigt wird. Die Angaben zu Ihrer Wohnung und Miete verbleiben im Fachbereich Statistik der Stadtverwaltung Oberhausen und bilden die Basis für den qualifizierten Mietspiegel 2021.

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Warum ist die Befragung nur online?

Die Online-Erhebung bietet mehrere Vorteile. Zum einen ist ein Online-Erhebung preisgünstiger in der Durchführung, da sowohl der Druck der Fragebögen als auch das Rückporto wegfallen. Zum anderen entfällt die Verarbeitung – sprich einscannen und entziffern -  der Papierfragebögen, das spart Zeit in der Weiterverarbeitung der Ergebnisse. Weiterhin können online direkt Filter in den Fragebogen gesetzt werden, so dass Fragen, die auf Ihren Fall nicht zutreffen, gar nicht erst gestellt werden. Das spart Ihnen Zeit und erleichtert uns die Bearbeitung des Datensatzes. Dazu sind online durchgeführte Erhebungen der nächste logische Schritt im Zuge der Digitalisierung.

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Warum gibt es Pflichtfelder in der Befragung?

Es gibt wenige Pflichtfelder im Fragebogen. Eines davon ist zum Beispiel die erneute Eingabe Ihrer TAN. Diese wird gebraucht um Ihre Teilnahme nachzuvollziehen. Weitere Angaben sind essentielle Inhalte vom Mietspiegel wie Miete, Wohnungsgröße und Wohnlage. Wenn Sie den Fragebogen ganz normal ausfüllen, fallen die Pflichtfelder aber gar nicht auf.

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Meine Miete ist ok - muss ich das trotzdem ausfüllen?

Ja, müssen Sie, denn es besteht Auskunftspflicht. Und Sie sollten auch teilnehmen, da sich Ihre Miete durch die Teilnahmen nciht ändert, aber Sie dazu beitragen, die ortsübliche Vergleichsmiete abzubilden.

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Ändert sich meine Miete, wenn ich teilnehme?

Nein, Ihre Miete ändert sich durch die Teilnahme nicht. Sie tragen lediglich dazu bei, die ortsübliche Vergleichsmiete abzubilden.

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Warum erreiche ich telefonisch keinen?

Weil Sie entweder außerhalb der Sprechzeiten anrufen – Sprechzeiten und Telefonnummer siehe unten – oder alle Leitungen bereits belegt sind. Dann versuchen Sie es bitte erneut oder schreiben Sie uns eine E-Mail an mietspiegelerhebung@oberhausen.de.

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Warum weiß die Stadt die Sachen nicht?

Aspekte über den privaten Wohnraum wie Miete oder Wohnungsausstattung sind nicht bekannt und gehören nicht zu den Daten, die dokumentiert oder gemeldet werden.

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Wie lange habe ich Zeit teilzunehmen?

Bis zum 25.08.2024.

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Wie lange dauert es den Fragebogen auszufüllen?

10 bis 20 Minuten. Wenn Sie aber etwas nicht wissen und nachgucken oder fragen müssen bzw. unterbrochen werden ist das kein Problem - Sie können den Fragebogen zwischenspeichern.

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Muss ich meine Wohnung vermessen?

Nein. Sie müssen die Angaben aus Ihrem Mietvertrag nicht überprüfen und nachmessen.

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Wann wird der Mietspiegel veröffentlicht?

Der Mietspiegel kann im Frühjahr 2025 auf der Internetseite der Stadt Oberhausen heruntergeladen werden und ist in den Rathäusern der Stadt erhältlich.

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Was soll ich tun wenn...

...Ich nicht Hauptmieter*in der Wohnung bin

Wenn Sie Aussagen zur Wohnung und der Miete treffen können, füllen Sie gerne die Befragung aus. Sie können auch, wenn möglich, das Anschreiben an den*die die Hauptmieter*in weiterreichen. Mietspiegelrelevant sind die Angaben zur Wohnung, nicht die Person, die diese Angaben macht.

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...Ich Eigentümer*in bin und kein*e Mieter*in?

Unter den zufällig ausgewählten Bürger*innen können sich auch noch Eigentümer*innen befinden, die ihr Eigentum selbst nutzen. Wenn das auf Sie zutrifft, füllen Sie den Fragebogen bitte soweit die Fragen zutreffen aus. Angaben zum Gebäude, Baujahr oder Wohngegend sind auch von Ihnen relevant.

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...Ich nicht mehr an der Adresse wohne?

Melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail oder Telefon, damit wir diese Angaben prüfen können.

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...Ich einige Fragen nicht beantworten kann?

Falls Sie trotz Mietvertrag und Rücksprache mit dem*der Vermieter*in einige Fragen nicht beantworten können, lassen Sie diese gerne aus, sofern es keine Pflichtangaben sind. Falls Sie lediglich nicht 100 % sicher sind, schätzen Sie.

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...Ich nicht weiß, wann das Haus, in dem ich wohne, gebaut/renoviert/saniert oder gedämmt wurde.

Sprechen Sie ggfls. mit Ihrem*Ihrer Vermieter*in. Falls das nicht möglich ist, schätzen Sie das Jahr in welchem diese Änderung am Gebäude vorgenommen worden sein könnte bzw. es gebaut wurde. Sie müssen ohnehin nicht das genaue Jahr wissen, sondern eine vorgegebene Kategorie wählen. Falls Sie keinen Anhaltspunkt/keine Idee haben lassen Sie das Feld frei.

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...die angeschriebene Person verstorben ist?

Falls Sie auch Mieter*in der Wohnung sind bzw. dort wohnen, füllen Sie gerne die Befragung trotzdem aus. Mietspiegelrelevant sind die Angaben zur Wohnung, nicht die Person, die diese Angaben macht. Melden Sie sich ansonsten bitte bei uns per E-Mail oder Telefon.

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...die angeschriebene Person länger Abwesend (Urlaub, Kur, Krankheit) ist?

Falls Sie auch Mieter*in der Wohnung sind bzw. dort wohnen, füllen Sie gerne die Befragung trotzdem aus. Mietspiegelrelevant sind die Angaben zur Wohnung, nicht die Person, die diese Angaben macht. Melden Sie sich ansonsten gerne bei uns per E-Mail oder Telefon.

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Die angeschriebene Person ist nicht in der Lage, den Fragebogen auszufüllen.

Da sich der Fragebogen auf die Wohnung bezieht und nicht auf einzelne Personen, ist es ebenfalls möglich, dass der Fragebogen von einer anderen Person im Haushalt ausgefüllt wird, die Kenntnis über die Wohnung und Mietzahlungen hat.

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...Ich online nicht teilnehmen kann/Kein internet habe?

Falls Sie in Ihrem Umfeld keine Ansprechpersonen haben, die Ihnen dabei helfen können, melden Sie sich gerne bei den Quartiersbüros, die auf dem Infoblatt aufgeführt sind. Ansonsten rufen Sie uns gerne an.

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...Ich nicht weiß, ob ich den Fragebogen an einem Stück beantworten kann?

Das ist kein Problem, der Fragebogen kann zwischengespeichert werden. Sie müssen nur auf den Button Zwischenspeichern am Ende einer Seiter klicken. Anschließend können Sie mit Ihrer persönlichen TAN jederzeit zu Ihrem Fragebogen zurückkehren. Ihre bereits eingetragenen Antworten bleiben erhalten.

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Ich mietfrei wohne, da das Haus im Besitz eines/einer Verwandten ist?

Bitte kreuzen Sie bei der Frage „Welche Form von Mietverhältnis liegt für die Wohnung vor?“  folgendes an: „Eine vergünstigte Mietwohnung (Dienstwohnung, Wohnung von Verwandten etc.)“ . Tragen Sie bei der Frage zur Miete eine Null ein und füllen Sie den restlichen Fragebogen normal aus.

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Kontakt

Mietspiegelhotline:

0208 825-3338

E-Mail:

Mietspiegelerhebung@oberhausen.de

Sprechzeiten:

Montag:

Dienstag:

Mittwoch:

Donnerstag:

 

8:00 bis 12:30 und 13:30 bis 17:00 Uhr

13:30 bis 17:30 Uhr

8:00 bis 12:30 Uhr

7:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr

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Weiterführende Informationen

EGBGBG § 238
Mietspiegelreformgesetz
§ 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-5-10/Statistik
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-3338
Fax: 0208 825-5120
E-Mail: mietspiegel@oberhausen.de