Sonderförderung Corona

Die Corona-Pandemie hat die wirtschaftlichen Strukturen in unserem Land massiv getroffen. Viele kleine aber auch große Unternehmen, Vereine und Selbständige stehen vor großen wirtschaftlichen und sogar vor existentiellen Herausforderungen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Förderprogramme des Bundes und des Landes und mit dem aktuell in der Gesetzgebung befindlichen Konjunkturpaket der Bundesregierung viele mögliche Unterstützungsleistungen.

Dennoch können viele Oberhausener Akteure nicht oder nur unzureichend von den Bundes- und Landesmitteln partizipieren. Insbesondere im Bereich Kultur, Sport, (Kreativ-) Wirtschaft, Freizeit, Tourismus und Event gibt es viele Akteure, die dringend Unterstützung benötigen.

Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.09.2020 ein Sofortprogramm für Kultur, Sport, (Kreativ-) Wirtschaft, Freizeit, Tourismus und Event beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Sonderförderung „Corona“ und der damit einhergehenden Verteilung von Mitteln beauftragt. Hierbei handelt es sich um vier unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die einerseits projektbezogen und andererseits personengebunden sind.

Im Rahmen der Verfügung „Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise“ des Stadtkämmerers vom 17.04.2020 konnten fast 2 Mio. Euro identifiziert werden, die genutzt werden können, um Auswirkungen der Corona-Pandemie im Wesentlichen in den Bereichen Sport, Kultur, Freizeit und Tourismus abzufedern.

Eine solche kommunale Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und muss deshalb an anderer Stelle kompensiert werden. An der Zusammenstellung der Einsparungen waren alle Dezernate beteiligt.

Da sich im Rahmen der praktischen Bearbeitung herausgestellt hat, dass viele Antragsteller/innen die festgelegten Voraussetzungen kaum erfüllen können, obwohl sie sich in einer extremen Notsituation befinden, wurden die Antragsbedingungen  mit Datum vom 17.11.2020 noch einmal angepasst:

Folgende Änderungen bzgl. der Antragsvoraussetzungen wurden nunmehr per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen:

  • Im Bereich des Notfall- und des Härtefallfonds soll die Antragsberechtigung nur verwehrt werden, wenn für den Zeitraum der städt. Sonderförderung weitere Landes- oder Bundesmittel in Anspruch genommen werden. Bereits erhaltene Bundes- und Landesmittel werden nicht berücksichtigt, da die Krise viel länger dauert als zu Beginn eingeschätzt und die Notsituation auch weiter vorherrscht. Oft ist die Inanspruchnahme von Bundes-/Landesmitteln mit einer Rückzahlungspflicht aufgrund fehlender Betriebskostennachweise verbunden (i.d.R. Soloselbstständige ohne Betrieb), obwohl ein existenzsichernder Bedarf besteht. Auch dieses wird bei der Fördergenehmigung berücksichtigt.
  • Bei der Projektförderung wird die Antragsberechtigung verwehrt, wenn für das gleiche Projekt Bundes- und Landesmittel zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn die Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln ist nachweisbar nicht ausreichend zur Realisierung des Projektes.
  • Bei allen Anträgen wird verlangt die durch die Corona-Pandemie entstandene finanzielle/existenzielle Not nachzuweisen. Oft können aufgrund der geforderten Unterlagen die Nachweise nicht beigebracht werden, weil im letzten Jahr keine oder nicht vergleichbare Umsätze erzielt worden sind. Dies gilt zum Beispiel für zu Beginn des Jahres gegründete Start-ups. In diesen Fällen werden auch andere nachvollziehbare Belege akzeptiert, die sich am den Einzelfall  So können in Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen getroffen werden, welche von den vorgeschriebenen Antragsvoraussetzungen abweichen, aber hinreichend begründet werden können.
  • Per Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 8. Februar 2021 wurde die Antragsfrist bis zum 30. April 2021 verlängert.

Bei den Anträgen wird verlangt die durch die Corona-Pandemie entstandene finanzielle/existenzielle Not nachzuweisen. Oft können aufgrund der geforderten Unterlagen die Nachweise nicht beigebracht werden, weil im letzten Jahr keine oder nicht vergleichbare Umsätze erzielt worden sind. Dies gilt zum Beispiel für zu Beginn des Jahres  gegründete Start-ups. In diesen Fällen werden auch andere nachvollziehbare Belege akzeptiert, die sich am den Einzelfall orientieren. So können in Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen getroffen werden, welche von den vorgeschriebenen Antragsvoraussetzungen abweichen, aber hinreichend begründet werden können.

Der Antrag ist über die unten stehenden Links zu erstellen. Jede Institution/ Person kann nur einen Antrag im Rahmen der Sonderförderung „Corona“ stellen. Im Anschluss drucken Sie den Antrag bitte aus, unterzeichnen diesen, fügen alle erforderlichen Anlagen hinzu und senden die Unterlagen bitte in Papierform an die für Ihren Antrag zuständige Stelle. Achten Sie bitte darauf den Antrag bis zum Schluss zu bearbeiten, da sonst keine Vorgangsnummer vergeben wird.


Sie haben die Möglichkeit folgende Förderanträge zu stellen: 

1.) Projektförderung

Für Projekte für alternative Corona-verträgliche Veranstaltungen, Aufführungen, Dienstleistungsangebote, Produktionskonzepte etc. für die es keine Bundes- oder Landesmittel gibt, werden insgesamt 700.000 EUR zur Verfügung gestellt.

Geförderte Projekte:

  • alternative Corona-verträgliche Veranstaltungen und Aufführungen
  • coronaverträgliche Dienstleistungsangebote
  • neue Corona-verträgliche Produktionskonzepte

Antragsberechtigt:

  • Einrichtungen und Vereine aus dem weitgehend kulturellen Bereich
    - Kultureinrichtungen, Veranstaltungseinrichtungen, Veranstalter*innen, Kirchen, Moscheevereine, Jugendangebote
  • Einrichtungen und Vereine aus dem Bereich Sport
    - Sportvereine, Karnevalsvereine
  • Unternehmen und Solo-Selbständige aus Kreativwirtschaft, Freizeit, Tourismus
    - Dazu gehören neben den klassischen kreativwirtschaftlichen Unternehmen die Schausteller

Voraussetzungen:

  • Für das gleiche Projekt besteht kein Anspruch auf Bundes- oder Landesmittel oder die Inanspruchnahme von Bundes- oder Landesmitteln ist nicht ausreichend zur Realisierung des Projektes.

Förderhöhe:

  • 80% des Gesamtvolumens des benötigten Förderbedarfs
  • maximal 20.000,- Euro

Förderantrag Projektförderung (KFAS_C19_1_Projektfoerderung_OB - Sonderförderung Corona: Förderantrag - Projektförderung)

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2.) Notfallfonds

An gemeinnützige Organisationen und Unternehmen aus den Bereichen Sport Kultur, Kreativwirtschaft, Tourismus und Freizeit werden Mittel in Höhe von insgesamt 900.000 Euro im Rahmen eines Notfallfonds zur Verfügung gestellt.

Betriebe, Einrichtungen und Vereine deren Fortbestand jenseits der Corona-Pandemie außer Frage stand, die durch die Corona-Pandemie aber in ihrer Existenz gefährdet sind.

Antragsberechtigt:

  • Betriebe, Einrichtungen und Vereine aus dem weitgehend kulturellen Bereich
    - Kultureinrichtungen, Veranstaltungseinrichtungen, Veranstalter*innen, Kirchen, Moscheevereine, Jugendangebote
  • Einrichtungen und Vereine aus dem Bereich Sport
    - Sportvereine, Karnevalsvereine
  • Unternehmen aus Kreativwirtschaft, Freizeit, Tourismus
    - Dazu gehören neben den klassischen kreativwirtschaftlichen Unternehmen die Schausteller
    - Unternehmen und Betriebe aus den Bereichen Gastronomie, Hotel etc.

Voraussetzungen:

  • Unverschuldeter Verlust an Einnahmen durch Corona (mind. 15% der Einnahmen im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019) oder Steigerung nicht vermeidbarer Kosten durch die Corona-Pandemie (mind. 15% der Kosten im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019)
  • Für den beantragten Zeitraum der städt. Sonderförderung besteht kein Anspruch auf Bundes-/Landesmittel (Ablehnungsbescheid oder schriftliche Darstellung) – mit Ausnahme des Kurzarbeitergeldes.
  • Hinweis: in begründeten Ausnahmen, können Einzelfallentscheidungen getroffen werden

Förderhöhe:

  • Gesamthöhe des Verlustes bzw. Mehraufwandes bezogen auf das Jahr 2020
  • maximal 20.000,- Euro

Förderantrag Notfallfonds (KFAS_C19_1_Notfallfonds_OB)

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3.) Härtefallfonds

Im Rahmen eines Härtefallfonds für Solo-Selbstständige werden Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 300.000 Euro gewährt. Es handelt sich um Unterstützung für Solo-Selbstständige, die bisher keine Unterstützung von Bund und Land erhalten konnten und in existenzieller Not sind.

Antragsberechtigt:

  • Solo-Selbstständige aus dem weitgehend kulturellen Bereich
    - z. B. Künstler*innen darstellender Künste, Musiker*innen, bildende Künstler*innen etc.
  • Solo-Selbstständige der Kreativwirtschaft
    - z. B. Veranstaltungstechniker*innen, Bühnenarbeiter*innen

Voraussetzungen:

  • Für den beantragten Zeitraum der städt. Sonderförderung besteht kein Anspruch auf Bundes-/Landesmittel (Ablehnungsbescheid oder schriftliche Darstellung) - mit Ausnahme des Kurzarbeitergeldes.
  • Unverschuldeter Verlust an Einnahmen (mind. 40% der Einnahmen im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019)
  • Dauer der finanziellen Notlage länger als 2 Monate, finanzielle Notlage dauert weiter an

Förderhöhe:

  • Bis zu 2.000 Euro im Monat
  • Dauer der Förderung 3 Monate

Förderantrag Härtefallfonds (KFAS_C19_1_Haertefallfonds_OB)

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4.) Übernahme Eigenanteil

Für die Übernahme von Eigenanteilen, die bei Bundes- und Landesförderung im Rahmen von Förderprogrammen zur Überwindung der Corona-Pandemie notwendig sein sollten, werden Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.

Antragsberechtigt:

  • Betriebe, Einrichtungen und Vereine aus dem weitgehend kulturellen Bereich
    - Kultureinrichtungen, Veranstaltungseinrichtungen, Veranstalter*innen, Kirchen, Moscheevereine, Jugendangebote
  • Einrichtungen und Vereine aus dem Bereich Sport
    - Sportvereine, Karnevalsvereine
  • Unternehmen aus Kreativwirtschaft, Freizeit, Tourismus

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Konzerne, die überwiegend international wirtschaftlich aktiv sind,
  • Handels- und Dienstleistungsketten,
  • Unternehmen, die einen Umsatz über 10 Mio. Euro haben,
  • Unternehmen, die über 50 Beschäftigte haben.

Voraussetzungen:

  • Förderprojekt des Bundes oder Landes für welches die Förderung des Eigenanteils beantragt wird, muss im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen.

Förderhöhe:

  • 20.000 Euro

Förderantrag Übernahme Eigenanteil (KFAS_C19_1_UebernahmeEigenanteil_OB - Sonderförderung Corona: Förderantrag - Übernahme Eigenanteil)

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Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

bei Fragen von Antragstellern aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Niklas Bungardt
Tel.: 0208 85036-95
niklas.bungardt@owtgmbh.de 

Versandadresse:
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Centroallee 269
46047 Oberhausen

bei Fragen von Antragstellern aus sonstigen Unternehmen

Martin Hinzmann
Tel.: 0208 85036-28
martin.hinzmann@owtgmbh.de 

Versandadresse:
OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH
Centroallee 269
46047 Oberhausen

bei Fragen von Antragstellern aus dem Bereich Sport, Karneval

Richard Griesbeck
Tel.: 0208 825-2718
richard.griesbeck@oberhausen.de

Versandadresse:
Fachbereich 2-5-20/Veranstaltungsmanagement
z.Hd. Herrn Griesbeck
Sedanstr. 34
46045 Oberhausen

bei Fragen von Antragstellern aus dem Bereich Kultur

Volker Buchloh
Tel.: 0208 94107-12
volker.buchloh@oberhausen.de

Versandadresse:
Stadt Oberhausen
Kulturbüro
Gewerkschaftsstraße 76-78
46042 Oberhausen