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Rote Wahlbriefe frühzeitig zurücksenden

12.02.2025

Für die Briefwahl bleibt wegen der vorgezogenen Wahl und der kürzeren Fristen diesmal nur wenig Zeit: Die Sofortwahlstellen sind seit Samstag, 8. Februar 2025, geöffnet, sie schließen am Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr. 
Die Stadt Oberhausen verschickt seit dem 8. Februar 2025 die beantragten Briefwahlunterlagen. In den drei Sofortwahlstellen (Informationen dazu stehen auch auf der Wahlbenachrichtigung sowie auf der Internetseite http://www.oberhausen.de/bundestagswahl) kann die Briefwahl beantragt und auch direkt vor Ort gewählt werden. Wer seine Stimme abgeben möchte, muss seinen Personalausweis mitbringen. 

Die drei Sofortwahlstellen

  • Alt-Oberhausen: Rathaus Oberhausen, Schwartzstraße 72 (unter den Arkaden), montags bis mittwochs 8 – 18 Uhr, donnerstags 8 – 20 Uhr, freitags 8 – 15 Uhr, samstags 9 – 14 Uhr (bis einschließlich 15. Februar 2025)
  • Oberhausen-Sterkrade: Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C), Bahnhofstraße 66, Eingangsbereich Foyer, montags bis mittwochs 8 – 18 Uhr, donnerstags 8 – 20 Uhr, freitags 8 – 15 Uhr, samstags 9 – 14 Uhr (bis einschließlich 15. Februar 2025) 
  • Oberhausen-Osterfeld: Rathaus Osterfeld, Zimmer 18, Bottroper Straße 183, montags bis mittwochs 8 – 18 Uhr, donnerstags 8 – 20 Uhr, freitags 8 – 15 Uhr, samstags geschlossen

Theoretisch können die Briefwahlunterlagen auch bis zum 21. Februar um 15 Uhr beantragt werden. Doch wegen der Postlaufzeiten ist es nur schwer möglich, die Unterlagen pünktlich wieder abzugeben – es sei denn, man erledigt alles in der Sofortwahlstelle.

Die wichtige Frist
Am Wahlsonntag, also am 23. Februar 2025, muss der rote Wahlbrief mit den Unterlagen bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Adresse angekommen sein.
Der Fachbereich Wahlen empfiehlt daher, den roten Wahlbrief bis spätestens 19. Februar 2025 zu versenden. Zudem rät er, die Briefwahl vor Ort (Sofortwahlstelle) zu nutzen und die Wahlbriefe nicht in andere städtische Briefkästen einzuwerfen. In der Sofortwahlstelle kann auch der rote Wahlbrief eingeworfen werden.

Laut Bundeswahlleiterin stellt die Deutsche Post sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.
In allen Fällen müssen die Wahlberechtigten selbst dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief pünktlich ankommt.